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  #6  
Alt 24.07.2006, 09:42
stroich
Gast
 
Beiträge: n/a


so dala :)

war beim TüV & Polizei war auch grad da hab beide gefragt ...
kennzeichnung erst ab einem Überstand von 1m nötig !! ( ab 1 m - 3 m Kennzeichnungspflichtig)
durch eine 30/30 cm rote Flagge ...
nachst mit roter oder oranger beleuchtung ...
ansonsten ist nichts gegen den transport einzuwenden sagen die, da ich ja mit 3 ratschengurte das boot hervorragend <--- sagte der TÜV lol gesichert habe.
Habe auch noch ein Fahrad blink LED licht drangehängt :) & Rote Flagge ....
Ausziehbare blinker rücklicht brauch ich nicht, da das Boot ja um einiges Höher liegt und die lichter ja nicht verdeckt sind.

also fahr ich mal so .....
falls was sein sollte ist es ja in paar min zusammengebaut ..
hab ja noch 3 wochen zeit ...

gruss
Swen
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