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Alt 31.10.2009, 16:44
rotbart
Gast
 
Beiträge: n/a


Jo
diese Richtlinie ist asbach inzwischen sind wir bei der Richtlinie 2009/26/EG

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Kurzgefasst ist das BSH dafür zuständig ist (in D) zu überwachen, das andere Registrierungsbehörden nach den gültigen Regeln zertifizieren und die europäischen Konformitätsnormen erfüllen.

Das berühmte Steuerrad ist (vergleichbar mit dem CE) eine Konformitätsmarke.

Das alles gilt zunächst nur für ausrüstungspflichtige Schiffe und die Navigations-/Sicherheits-/ und SOLAS Produkte, inzwischen gibt es aber sogar Sperrholz mit dem Steuerrad. Das BSH veräöffentlicht von Zeit zu zeit auch eine Liste der gefakten Produkte !!!!

Fazit
Du hast kein ausrüstungspflichtiges Schiff, Du kannst auch eine Kerze mitnehmen, allerdings darfst Du dann nicht Nachts und bei unsichtigem Wetter fahren.

Hast Du ein bestimmtes Teil mit Zulassungsnummer eines anderen Staates schicke eine E-Mail an das BSH, die Antworten sicher !!!

WEITER ES GEHT UM DEINE EIGENE SICHERHEIT - wenn Dir die nichts Wert ist montier doch garkeine Lampen, offiziell brauchst Du in D noch nicht einmal ein Schwimmweste auf einem kleinen Sportboot
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