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Alt 11.02.2013, 15:22
Benutzerbild von Gumminudel
Gumminudel Gumminudel ist offline
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Zitat:
Zitat von daniels Beitrag anzeigen
Für D.
Der Besitz ist erlaubt, aber das Abhören nicht. Erlaubt ist also nur die Nutzung - auch Abhören - des öffentlichen PMR Funkes und des UKW Bandes von 88 - 108 Mhz. Alles andere gehört zum nichtöffentlichen Landfunkdienst.

Allgemeine Funkscanner sind auf zum Abhören verboten. Weil auch dort der Empfang von Sendungen außerhalb des üblichen Radioempfangs möglich sind.

Hans
Quelle?
Falsch, Amateurfunk darfst auch hören.......
Also bitte nicht Pauschal sondern mit belastbaren Quellen.
Danke
__________________
Grüße aus Tübingen
Mirco
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