![]() |
|
|||||||
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#11
|
|||
|
|||
|
Dann würde ich vom Verkäufer Gewährleistung verlangen, nicht eine Garantieleistung. Dafür brauchst du keine Originalverpackung (auch wenn er das behaupten sollte...) und in den ersten 6 Monaten gilt Beweislastumkehr - er muss beweisen dass Artikel bei Auslieferung in Ordnung war.
LG Michael |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|