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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#16
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Zitat:
Es wird seit dem 1.1.2006 grundsätzlich für alle motorgetriebenen Fahrzeuge ein Führerschein verlangt, damit erübrigt sich auch die Möglichkeit wie in Deutschland, bis 15 PS Führerscheinfrei fahren zu dürfen, hier gilt Landesrecht Im Grunde ist es ganz einfach: Es wird entweder mindestens der SBF See verlangt oder ein kroatischer Führerschein, der in Kroatien abgelegt werden kann, aber für Deutsche Staatsbürger dann in Folge auch nur in Kroatien Gültigkeit hat. Allerdings ist es für unsere BF`ler aus Österreich etwas vorteilhafter. Näheres zu den einzelnen Länder, die den kroatischen Schein anerkennen und für wen, ist hier nachzulesen: Um Links zu sehen, bitte registrieren Bei den kroatischen Bootsführerscheinen muss unterschieden werden zwischen dem: Boats Skipper Kategorie A: = Bis 15 kw und bis max. 7 m. Länge sowie maximal 6 sm von der Küste und Boats Skipper Kategorie B: = Motorleistung und Bootslänge sowie Fahrgebiet unbegrenzt, dieser beeinhaltet die Seefunklizenz
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Gruß Heinz ![]() |
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