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Alt 07.11.2025, 17:56
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rg3226 rg3226 ist gerade online
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Boot Infos

Zitat:
Zitat von schwarzwaelder50 Beitrag anzeigen
Es steht nirgend, das nur Bootszubehör transportiert werden darf, sondern es heißt:

Anhänger, die speziell zur Beförderung von Sportgeräten, Tieren für Sportzwecke oder Rettungsbooten des Rettungsdienstes bzw. Katastrophenschutzes hergestellt sind und ausschließlich für solche Zwecke verwendet werden (§ 3 Abs. 3 Nr. 2 e) FZV).
Also, wenn ich mein Fahrrad mit im Boot transportiere ist das in Ordnung.
Aber es muß ein Sportfahrrad sein
__________________
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Dieser User bedankte sich für den Beitrag von rg3226
Mic1505 (08.11.2025)
 

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