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Alt 25.09.2005, 01:40
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nomen est omen
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Noe Roland,

der attorney ist glub ich keiner von den Caniden. Hab etliche Postings aus diversen Foren durchgelesen.

Er hat ja irgendwo recht. Weder du, noch der Strassburger oder der KWO konnten Fuehrerscheinfragen wirklich schluessig abhandeln. Da blieb immer ein Hintertürchen.

Was stimmt nun?
Duerfen die Italiener ihre Landsleute komplett anders einstufen als Ausländer?
Wenn ja, und wenn die Vorschriften des Heimatlandes gelten, darf ich jetzt als Ösi ohne Schein fahren?
Gilt nun diese ominöse EC40 Regelung die der Strassburger mal lang und breit erklärt hat?
Lohnt es sich in Italien, einen Rechtsstreit zu riskieren?

Mir ist schon klar, dass es zu den ganzen FS Regelungen ein paar Statements gibt, die als "common knowledge" gelten. Aber haette das Bestand, wenns einer drauf ankommen laesst und zb. ein deutscher im Ernstfall alle Register zieht und durch die europäischen Instanzen geht? Wenns überhaupt geht, ich weiss nicht, ob man als privater in brüssel um Hilfe rufen kann?

cu
martin
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