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#28
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Hallo,
nur zur Information für die, die es noch nicht gelesen haben: ProMobil-Sondernewsletter vom 08. Februar 2006 Hoffnungsschimmer im Steuerstreit? Die Bundesregierung widerspricht überraschend deutlich dem Beschluss des Bundesrates und fordert einen besonderen Steuertarif für Reisemobile. Die Besitzer von Reisemobilen über 2,8 Tonnen können doch noch einmal Hoffnung haben, dass die vorgesehene drastische Erhöhung der Kfz-Steuer abgewendet wird. In ihrer soeben veröffentlichten Stellungnahme lehnt die Bundesregierung dieses Ansinnen des Bundesrates nämlich in wesentlichen Punkten ab. Die Anmerkungen der Bundesregierung sind deshalb so bemerkenswert, weil das vom Bundesrat einbrachte Wohnmobil-Steuergesetz nur mit Zustimmung des Bundestages in Kraft treten kann. Schon der grundsätzliche Ansatz der am 21. Dezember 2005 im Bundesrat verabschiedeten Vorlage, Reisemobile steuerrechtlich als Pkw zu definieren, findet nicht die Zustimmung von Bundeskanzlerin Merkel & Co.: Die Bundesregierung spricht offen von „sachlichen Bedenken“ – „da Wohnmobile weit überwiegend auf Fahrgestellen von Nutzfahrzeugen aufgebaut sind.“ In ihrer Stellungnahme analysiert die Bundesregierung, was viele tausend promobil-Leser schon seit Anbeginn der Steuerdiskussion immer wieder anprangern: „Die Einbeziehung aller Wohnmobile in die Kategorie der Pkw würde den weit überwiegenden Teil der Fahrzeuge der emissionsorientierten Hubraumbesteuerung und damit einer wesentlich höheren steuerlichen Belastung als bei der derzeit alleinigen Gewichtsbesteuerung für Fahrzeuge mit als 2800 bis 3500 Gesamtgewicht bzw. der emissionsorientierten Gewichtsbesteuerung für Fahrzeuge mit mehr als 3500 kg Gesamtgewicht unterwerfen.“ Dieser klaren Beschreibung folgt die deutliche Ablehnung, Reisemobile als Personenwagen zu definieren, wie es auch der Herstellerverband CIVD wünschte: „Die Bundesregierung erkennt hierfür keinen hinreichenden sachlichen Grund, zumal von solchen Höherbelastungen kein realistischer Anreiz für entsprechende technische Verbesserungen(z. B. bei den Abgasminderungssystemen) dieser Fahrzeuge ausginge.“ Weiter heißt es in der Stellungnahme, dass es vor allem den Haltern schwerer Mobile in der Regel nicht möglich sei, die anspruchsvolleren Abgasgrenzwerte für Pkw einzuhalten. Mit Blick auf die Zukunft warnt die Bundesregierung vor noch weiterreichenden Folgen: „Eine Einordnung in die Kategorie der Pkw würde im Falle der Einführung eines kraftfahrzeugsteuerlichen Malus für nicht partikelarme Diesel-Pkw zwangsläufig zu weiteren Steuererhöhungen für Wohnmobile führen.“ Eine Abfuhr erteilt die Bundesregierung der Bundesrat-Vorlage auch im Hinblick auf die im neuen Steuer-Stufenmodell vorgesehenen Gewichtsgrenzen für Mobile bis und über 3,5 Tonnen: Dafür, so das unmissverständliche Urteil der Bundesregierung, „sind sachliche Argumente, insbesondere verkehrsrechtlicher Art, nicht erkennbar.“ Grundsätzlich zweifelt die Bundesregierung auch an, ob es richtig ist, Reisemobile unter und über 2,8 Tonnen mal nach Hubraum und mal nach Gewicht zu veranlagen: „Für diese auf Dauer angelegte Ungleichbehandlung ist kein hinreichender Grund ersichtlich.“ Das Fazit der Regierung: „Eine Lösung des Problems könnte darin bestehen, für alle Wohnmobile einen eigenständigen, durchgängigen Steuertarif zu schaffen, dessen Verlauf zwischen den für Pkw und Nutzfahrzeugen geltenden Tarifen liegt.“ Ob es tatsächlich soweit kommt, wird sich in den nächsten Wochen weisen. In Kürze wird der Finanzausschuss des Bundestages über das vom Bundesrat bereits verabschiedete Gesetz und die Stellungnahme der Bundesregierung beraten. Flankierend dazu hat die FDP-Bundestagsfraktion einen Antrag eingebracht, dass es bei den Tarifen für Reisemobile über 2,8 Tonnen bei der bisherigen Regelung der Gewichtsbesteuerung bleiben soll. Breite Zustimmung dafür wird auch aus Reihen der Fraktion der Grünen signalisiert. Gruß Peter ![]()
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P.G. |
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