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Heute aus NTV
-------------------------- Pendlerpauschale "Kürzung verfassungswidrig" Wie bereits das Niedersächsische Finanzgericht hält auch das Finanzgericht des Saarlandes die Kürzung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig. Die Neuregelung sei ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz aus Artikel 3 des Grundgesetzes, teilte das Finanzgericht nach einem entsprechenden Urteil in Saarbrücken mit. Artikel unter Um Links zu sehen, bitte registrieren |
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