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Pflichten eines Skippers (Schwimmwesten)
Hallo Freunde,
in den neuen IBN habe ich einen interessanten Artikel gefunden. Leider ist er Online nicht verfügbar, so dass ich mal versuche kurz in eigenen Worten den Sachverhalt zu erzählen: Auf dem Ostteil des Bodensee waren wohl in einem 30er-Schärenkreuzer zwei Herren unterwegs. Zur Info - so sehen die Boote aus (sehr schön, aber eher typische Binnensegelboote): Um Links zu sehen, bitte registrieren Während der Überfahrt von einer Seeseite auf die andere kam ein Sturm mit orkanartigen Winden auf. Dabei zerrissen die Segel, das Boot kränkte extrem, das Heck geriet unter Wasser und das Boot wurde von Wellen überspült. Das Boot sank und die beiden Wassersportler gingen ohne Schwimmweste über Bord. Zuerst schwammen die beide über Wasser, aber nach einiger Zeit war einer der Segler so erschöpft, dass er unterging und verstarb. Der Skipper erreichte das Ufer und überlebte. Das Nachspiel: Die Witwe und der Arbeitgeber des Verunglückten verklagten den Skipper auf Schadensersatz. Im Gegensatz zu Bergtouren (ohne professionelle Führer), wo es i.d.R. eine Haftungsbegrenzung bei Unglückfällen gibt, hat hier das OLG Köln die besondere Sorgfaltspflicht des Skippers hervorgehoben. Er hätte das Tragen einer Schwimmweste (spätestens bei erkennbarem Aufkommen des Sturms) verlangen müssen und er hätte auch den Wetterbericht (inkl. Sturmwarnung) beachten müssen. Beide befanden sich bei voller Besegelung sogar unter Deck als der ersten Starkwinde eintrafen und hatten trotzdem beim verlassen der Kajüte keine Weste angezogen. Somit sah das OLG eine eklatante Verletzung der Sorgfaltspflicht als gegeben an, was prinzipiell für eine Verurteilung ausgereicht hätte. Das OLG hat den Skipper trotzdem nicht verurteilt weil das Boot als Schiff i.S.d. Binnenschifffahrtsgesetz gilt und damit die einjährigen Verjährungsfristen gelten. Somit waren die Ansprüche verjährt und der Skipper musste keinen Schadensersatz leisten. Wieso stelle ich es hier ein (obwohl Segler)? Manche, die hier öfters in grob fahrlässiger Art über den Sinn von ordentlicher (Sicherheits-)Ausrüstung schreiben sollten sich über die haftungsrechtlichen Ansprüche Dritter mal Gedanken machen. So könnte auch ein verletztes Crewmitglied Schadensersatz verlangen etc. Das ganze kann dann deutlich teurer werden als Schwimmwesten, Notsignale oder sonstige wichtige Ausrüstungsgegenstände zu kaufen. Abgesehen davon, dass natürlich der Tod eines Crewmitglieds wohl kaum monetär abgegolten werden kann.
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Viele Grüße vom Bodensee Tom Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee) Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich! ![]() |
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