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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

 
 
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Alt 08.08.2008, 19:33
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Redi Redi ist offline
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Zitat:
Zitat von Dieter A. Beitrag anzeigen
Hallo Jürgen,
Wenn ich einen GW als LKW zugelassen habe und mit Hänger unterwegs bin, komme ich bei meinem GW ( zul ges. Gewicht 3100 Kg ) schon mit leerem Hänger über 3,5 t.
Zeichen 277
Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse
gruss Dieter
Hi,

dürfen wir mit einem Ford Transit, der als PKW zugelassen ist, mit Trailer ein Gesamtgewicht von ca. 3,8 t hat, bei dem Verkehrszeichen 277 überholen?

LG.Dietmar

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Gruß Regine & Dietmar
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