Zitat:
Zitat von HaraldGesser
Hallo Magnus,
jetzt mal eine einfache Antwort auf eine einfache Frage:
Auf deutschen Binnenschiffahrtsstraßen gibt es keine Vorschrift innerhalb der Betonnung fahren zu müssen. Ausserhalb der Betonnung zu fahren stellt weder eine Ordnungswiedrigkeit noch gar eine Straftat dar, das Risiko für sein Boot und etwaige Folgeschäden trägt jeder selbst.
Grüße
Harald
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Du hast aber eine schlechte Meinung von unserer Bürokratie
Nur
ein Beispiel aus der BinnenSchO :
Zitat:
§ 12.17 Befahren der Altwässer
Das Befahren der außerhalb des Fahrwassers des Main-Donau-Kanals, der Regnitz und der Altmühl gelegenen Altwässer und Flachwasserzonen ist verboten.
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Ja, soooo einfach ist die Antwort doch nicht


