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Alles übers Bootfahren Bootfahren in der Praxis und was zu bedenken ist. |
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#7
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Frankreich, Flaggenzertifikat????
Zitat:
soweit ich weiss, benötigt man in Frankreich zum befahren der Küstengewässer ein Flaggenzertifikat, ausgestellt vom BSH (Bundesamt für Seeschiffahrt und Hydrographie). Allerdings weiss ich nicht ab welcher Motorleistung bzw. welcher Bootslänge das Zertifikat verlangt wird. :hiiilfe: Gruss Olaf Ergänzung: Ich habe gerade mal mein DYMV gesucht und folgendes gefinden: Binnengewässer: Auf allen französischen Binnengewässern – einschließlich Rhein und Mosel - wird der Internationale Bootsschein akzeptiert. Küstengewässer: Hier ist für alle Boote das Flaggenzertifikat resp. das Schiffszertifikat vorgeschrieben. In der Verordnung ist festgeschrieben, in Frankreich ein „Flaggenzertifikat“ (Rechtslagebescheinigung) auf allen Binnenwasserstraßen, Seen und Küstengewässern mitzuführen. Toll Wie denn jetzt ???? Aber immerhin stand da noch: Kein Flaggenzertifikat benötigen folgende Boote - Kanu, Kajak - Tretboote mit und ohne Motor - Kleine Boote vom Typ Jolle für eine Person (nicht mehr als 1,5 m Länge und 1,15 Breite). - Segel- oder Motorboote anderer Art, (nicht mehr als 2,0 m Länge und 1,20 m Breite) - Motorschlauchboote, (nicht mehr als 2,75 m Länge und 1,20 m Breite) - Segelschlauchboote mit weniger als 7qm Segelfläche, (nicht mehr als 3,70 m Länge) - Surfbretter, Wasserskimotorräder. das ganze steht Um Links zu sehen, bitte registrieren |
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