Sorry Roland ,es gibt ja eine Registrierung und eine Zulassung, ich zitiere mal das Schifffahrtsamt FN :
Zitat:
Welche Boote müssen registriert werden?
Registriert werden müssen Segelboote ohne Motor und Ruderboote, die länger als 2,5 m sind.
Bei der Registrierung des Bootes wird gleichzeitig die Bootsausweiskarte erteilt. Die Registrierung ist 6 Jahre gültig.
Rennruderboote und Paddelboote sind von der Registrierungspflicht ausgenommen.
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Ein E-Motor wird aber unter Maschinenantrieb fallen , deswegen denk ich das eine Zulassung nötig ist.
Zitat:
Welche Boote müssen zugelassen werden?
Zulassungspflichtig sind alle Fahrzeuge mit Maschinenantrieb und Segelboote, die mit einem Motor oder mit Wohn-, Koch- oder sanitärer Einrichtung ausgerüstet sind.
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Also ich interpretiere das so, er muss zur Benutzung mit E-Motor eine Zulassung beantragen
Ohne Motor muss das 2,48m Boot auch auf jeden Fall mit Namen und Anschrift
des Eigners gekennzeichnet sein.
Zitat:
Segelsurfbretter, Paddelboote und Rennruderboote, die nicht mit Maschinenantrieb ausgerüstet sind, müssen ohne Rücksicht auf ihre Länge den Namen und die Anschrift des Eigentümers oder sonstigen Verfügungsberechtigten tragen.
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