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  #7  
Alt 26.01.2011, 11:11
dirkshu
Gast
 
Beiträge: n/a


Hallo Peter,
mir waren die 25 PS auch zu heftig am Boot. Ich habe einen Sportbootführerschein/ Binnen und habe das Boot auch mit 25 PS angemeldet und einen Haftpflichtversicherung abgeschlossen.
Ich möchte hier nicht eine weitere Diskussion aufmachen, bin aber neugierig, wie es sich versicherungstechnisch verhält bei einer "Übermotorisierung"?

Gemäß Aussagen aus dem Bekanntenkreis (Mitglied in der Marinekameradschaft) ist die Herstellerangabe eine Maximalangabe wegen ihrer Gewährleistung. Es liegt aber in der eigenen Verantwortuzng ein Boot stärker zu motorisieren. Es muss lediglich zugelassen und versichert werden.

Fahre ich dann ohne Versicherungsschutz, obwohl ich die benötigten Daten wahrheitsgemäß angegeben habe??
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