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Alt 15.10.2013, 19:58
Honky Honky ist offline
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Zitat:
Zitat von Wörn Beitrag anzeigen
Wohnmobile und zweispurige Kraftfahrzeuge
mit einer Höhe der Fahrzeugs über die erste
Achse bis 1,30 m, deren zulässiges Gesamtgewicht
3.500 kg nicht überschreitet, mit
Anhängefahrzeug oder ohne.

Das heißt doch dass wenn das Fahrzeug an der vorderen Achse über 1,30 m ist, wäre man in der Kategorie 2B, 80,--€ Monatsvignette.
Das wäre doch bei allen Alkoven Fahrzeugen der Fall und bei meinem Pössl auch! motz_4:
Ne ne,ist ja ein Wohnmobil
__________________
Honk,James Honk Andreas
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