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Elektroantrieb Alles zum Thema Elektroantrieb |
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#4
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Da habe ich offensichtlich Erinnerungslücken:
Ich meinte: Schifffahrtsgesetz BGBl. I Nr. 62/1997 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 180/2013: “Motorfahrzeug”: Fahrzeug, das mit einem Maschinenantrieb ausgestattet ist; als Ausstattung gilt Einbau, Anhängen oder sonstiges Mitführen eines zur Fortbewegung des Fahrzeuges bestimmten Maschinenantriebes; Aber gem: Seen- und Fluss-Verkehrsordnung BGBl. II Nr. 98/2013 § 3. (1) Arten von Fahrzeugen 2. „Fahrzeug mit Maschinenantrieb“: ein Fahrzeug mit eigener in Tätigkeit gesetzter Antriebsmaschine, ausgenommen solche Fahrzeuge, deren Maschine nur zu kleinen Ortsveränderungen (in Häfen oder an Lade- und Löschstellen) oder zur Erhöhung der Manövrierfähigkeit des Fahrzeugs im Schlepp- oder Schubverband verwendet wird; Tja - hätte ich im Kurs besser aufgepasst... ![]() Und zur Asymmetrie. Der Motor schiebt ja nicht so stark als das man das nicht provisorisch montieren und probieren könnte. Ich kann mir gut vorstellen, dass das funktioniert. Die Grabner-Kajaks (meine ich) haben so eine Art Seitenmotor als Option. Wäre ja nicht so viel anders. Somit alles bestens Bernhard Geändert von bkj5 (30.05.2014 um 22:37 Uhr) |
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