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Alt 18.04.2015, 18:24
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DieterM DieterM ist offline
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Hallo Peter,

Bareinzahlungen auf Italien. Bankkonten durch Ausländern unterliegen sofort der italien. Einkommensteuern zu Lasten des Konto Besitzers. Also geht das nicht für uns als Bezahlungsmittel.

Diese neue Steuergesetze wurden bereits 2011 eingeführt in Italien und beim Kauf des MARLIN 17' von ABROX hatten wir dieses Dilemna in Desenzano del Garda mit dem Verkäufer des Bootes, der die Vorgehensweise akkurat bei seiner Bank prüfen ließ. Es lief auf einen Bank-Verrechnungsscheck aus D hinaus.

Bei Genossenschaftsbanken in D können Bankverrechnungsscheck nur über die Bundesbank ausgestellt werden, das kam noch hinzu, hatte aber dann perfekz bei der Besichtigung und Kauf funktionierte.

Was für mich ein Rätsel bleibt, ist was machen wir in Italien oder was geschieht, wenn bei einer Kontrolle unterwegs mehr als € 1.000,00 in Bar je Person mitgeführt werden als Reisekasse, da man bei uns bis zu € 10.000 je Person dabei haben kann ohne Zollnachweis.
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