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  #12  
Alt 31.05.2016, 21:20
marcus marcus ist offline
Meteorit
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Registriert seit: 22.05.2004
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Boot Infos

Hallo
Ich versuche mal klarzustellen:
Nachfolgendes gilt nur für deutsche Fahrerlaubnisse:
1. Anhänger hat maximal das 1,4 fache des zGG des Zugfahrzeugs.
2. Umschreibung kl. 3 mit Schlüssel 79 bis maximal 50 Jahre.
3. C1E hat höchst Zuggesamtgewicht von 12 to.
4. B geht bis 3,5 To ZGG Zugfahrzeug + 750 kg anhänger oder
bei größeren Anhängern bis Zuggesamtgewicht von 3,5 to.
5. B mit Schlüsselzahl 96 geht bis 4,25 to unabhängig von der Trailergröße
Fahrschule erforderlich, jedch keine Prüfung, d.h. die Fahrschule stellt eine Bescheinigung aus und ein Umtrag des FS zwingend erforderlich
6. BE mit Fahrschule und Prüfung.
7. Leermassenregelung gibts nicht mehr.
8. Alter FS der Kl 3 gilt nur für 3 Achsige Züge, für Drehschemelanhänger ist zwingend BE, CE oder C1E erforderlich.
9. Fahrerkarte gibts nur für Scheckkartenführerscheine.
Grüße
Marcus
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