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#3
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Moin,
wenn Du Dir absolut sicher bist, daß die Verpackung ausreichend war, ist es offensichtlich ein verdeckter Transportschaden. Du hast ja sicherlich Fotos von der Einstellung bei Ebay, aus denen hervorgeht, daß das Gerät unbeschädigt war. Ich würde versuchen das über die Sendungsversicherung abzuwickeln. Dem Käufer würde ich erstmal mitteilen, daß er die Verpackung aufheben muss, falls ein Gutachter sie prüfen will. Falls der Käufer den Schaden selbst verursacht hat, wird er möglicherweise an der Stelle einen Rückzieher machen.
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Gruß Markus - Et es wie et es. - Et kütt wie et kütt. - Et hätt noch emmer joot jejange. |
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