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Alt 06.01.2005, 14:09
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helbil helbil ist offline
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Hallo Markus
wenn der Hänger die ganze Zeit zugelassen war, brauchst Du keine Vollabnahme.
Du bekommst aber nur 2 Jahre TÜV ab dem abgelaufenen Monat, d.h. wenn der Hänger 07.2003 fällig gewesen wäre bkommst Du nur TÜV bis 07.2005, ausser Du läßt ihn gleich 2mal abnehmen.
Der TÜV schaut auf (je nach TÜV) auf: Verschraubungen fest, Zugmaul fest und nicht abgenutzt Zugstange gerade, Lichtanlage in Ordnung, Rückstrahler vorhanden, keine Durchrostungen. Flugrost ist nicht schlimm. Die Reifen würde ich in Deinem eigenen Interesse austauschen. Außerdem sollte man bei den Anhängern, die nur normale Kugellager als Radlager haben, diese auch nicht unbeobachtet lassen, eventuell gleich wechseln, oder ein Satz als Reserve mitführen.
__________________
Gruß aus dem Schwarzwald
Helmut
Rib that`s it
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