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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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Hallo!
Für uns Ösis gilt: Wasserstrassenverkehrsordnung § 1.10 Z. 2 Dort steht sinngemäss: Ein Schiffstagebuch ist für Kleinfahrzeuge (d.i. bis 20 m) NICHT erforderlich. Es kann daher auch von einer Versicherung - ausser die Bedingungen verlangen es ausdrücklich - nicht geltend gemacht werden. Gruss Andreas |
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