Servus Gerald!
Wie Ralf @Ralles schon geschrieben hat, wenn dein Gegenüber keinen Willen zur Erfüllung seiner Gewährleistungspflicht erkennen lässt, dann hast du alles Recht der Welt, aus dem fruchtlosen Dialog auszusteigen. Egal was Du sagst, der Händler bockt mit Ausreden - so ist mein Eindruck, wie Du den Fall schilderst. Da lässt nämlich der Händler "erwachsenes" Verhalten vermissen. Eine negative Google Bewertung ist aber auch nicht wirklich adäquat. Da hilft leider wirklich nur mehr der Rechtsweg - so bedauerlich und mühsam das auch ist. Du hast alles probiert um zu einer gütlichen Einigung zu gelangen. So darf ich dir für den Rechtsweg gute Nerven und Geduld wünschen.
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