dann
bin ich scheinbar der dumme
es gibt seit 2004 ein amtliches österreichisches patent.
und damit ist es seit 2004 geklärt, daß ich als österrreicher, eben dieses brauche, um legal die küstengewässer dieser welt zu befahren.
alles andere, so dachte ich, sind lediglich die versuche, in bestehende gesetzt das reinzuinterpretieren, was ein befahren von küstengewässern ohne amtliches österreichisches patent möglich macht.
und natürlich ist es immer zulässig als österreicher in hr ein patent zu machen, das dann dort gilt, und als österreicher in d eines zu machen, das dann in d gilt, usw.
aber wie schon oben beschrieben ich hab alles was ich brauch, (ausser fb 4, aber den kann ja wohl kein land dieser welt vorschreiben.....)
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