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| Schlauchboot Alles über zerlegbare Schlauchboote mit beweglichem Boden. |
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#1
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Schnitte
Kann da Rainer nur zustimmen.
Wenn die "Schnitte" nicht erwähnt worden sind, stehen die Chancen gut, das Boot zurückgeben zu können. Leider wird vorher kaum besichtigt und fast täglich melden sich hier Menschen mit ähnlichen Problemen. Ohne Besichtigung sollte man ein Schlauchboot nicht kaufen. Gruß Erich |
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#2
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Hallo Erich,
im Grundsatz hast Du sicher recht, aber in der e-bay-Praxis sieht es eben leider anders aus. Wenn jemand auf der Suche nach einem Boot ist so kann er eben nicht mal schnell einige hundert Kilometer fahren um sich das angebotene Boot anzusehen, zumal wenn er noch gar nicht weiß ob das Boot nicht am Ende total überbezahlt wird und somit für ihn gar nicht in Frage kommt. Natürlich sieht das bei Booten für mehrere tausend Euro anders aus, aber hier handelt es sich ja doch meist um Boote die wesentlich weniger kosten. Da stehen Zeit- und Geldaufwand eben in keinem Verhältnis mehr zu dem anvisierten Objekt. Deshalb muss man sich ja auch auf die Beschreibung verlassen können, die ist immerhin rechtsverbindlich. Wollten alle die Waren, auf die sie bieten, vorher besichtigt haben gäbe es e-bay nicht. Bei meinem Boot war es ähnlich, in der Beschreibung ohne jegliche Mängel, hinterher stellte sich heraus daß dem doch nicht so war. Der Verkäufer musste die Kosten für die Reparatur übernehmen. Grüße Harald |
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#3
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Hallo zusammen
Also ich kann soviel sagen das ich mich mit dem Verkäufer darauf hin geeinigt habe eine kleine Summe zu zahlen damit dann die Sache erledigt ist. Ich wollte einfach das Risiko vermeiden mich Anwaltschaftlich damit auseinander zusetzen. Dies bringt eigentlich nur dem Anwalt was und meistens kommt eh nur ein Vergleich raus. Typischer Fall von Lehrgeld zahlen Gruß Stefan |
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#4
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Hallo Stefan,
ist immer sehr schwer hier einen richtigen Rat zu geben wenn man den Sachverhalt nicht genau kennt. Kann hier nur Rainer's Empfehlung unterstützen den Kaufpreis erst bei Übergabe der Ware zu bezahlen. Ist auch mit ein Grund wieso ich bei Ebay noch nie teure Waren gekauft habe... Nur so als Anregung: Solange Du den Kaufpreis nicht bezahlt hast ist er am Zug. Er muss den Kaufpreis bei Dir einklagen und wenn er wesentliche Dinge verschwiegen hat dürfte er hier wohl zurückhaltend sein. Aber natürlich hast Du auch recht - ein Rechtsstreit ist mit Sicherheit teurer und zeitintensiv... Wünsche Dir, dass Du Dein Traum-Rib bald findest!
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Viele Grüße vom Bodensee Tom Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee) Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich!
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#5
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Hallo zusammen
also die Sache ist abgeschlossen ich muss aber fairerweise noch dazu sagen das in der Artikelbeschreibung noch der Nachsatz stand "Artikel wird als Bastlerobjekt verkauft" der Verkäufer liest im übrigen auch dieses Forum und hat sich in dieser Angelegenheit sehr fair verhalten. Bin auch dankbar dafür Gruß Stefan |
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#6
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Schnitte
Hallo Harald,
natürlich wäre es sehr mühsam, mehrere Boote in größerer Entfernung anzusehen. Dennoch gibt es immer Wege, auch hier im Forum ist ein Schlauchikollege schon mehrmals als Hilfe eingesprungen, nachdem das Verkaufsobjekt in seiner Nähe zu besichtigen war, der Käufer aber 100erte von Kilometern hätte hinfahren müssen. Ich war auch schon mal bei e-bay auf der Suche nach einem Boot. Meist sind die Kameraden, die ausdrücklich eine Besichtigung anbieten, nicht die "Falschen", denn das sind oft so Leute wie wir hier im Forum. Du kannst Dir aber gar nicht vorstellen, welcher Schrott manchmal über e-bay noch als Boot verkauft wird. Gruß Erich |
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#7
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Hallo,
obwohl sich die Sache ja inzwischen von selbst geregelt hat, muss ich doch noch eine kleine Anmerkung machen, und den Satz "Dies bringt nur dem Anwalt was" kurz kommentieren. Ja glaubt Ihr denn wirklich, ein Anwalt freut sich, wenn Ihr mit so einer Geschichte, wo es um ein Boot mit einem Wert von vielleicht 3-400 Euro geht, ankommt? Und er dann einen Vergleich aushandeln darf, dass der Käufer 100 Euro weniger zahlt, oder der Verkäufer das Boot zurücknimmt und dafür eine Unkostenpauschale von 50 Euro bekommt? Nach der bisher geltenden Gebührenordnung hätte er bei einem Streitwert bis 600 Euro im Normalfall 112,50 Euro verdient. Dafür hat ihm der Mandant im ersten, ca. 45 minütigen Gespräch lang und breit erklärt, wo der Unterschied zwischen PVC und Hypalon liegt, dass das Boot einen Holzkiel statt des Hochdruckbodens haben sollte. Und der Mandant ist Mitglied in einem ominösen "orangen" Forum, und da gebe es einen "Holländer", der vielleicht den Mangel - so die Schnitte (wie tief sind die eigentlich?) überhaupt ein Mangel sind - beheben kann. Der Anwalt packt dann sein soeben erworbenes Halbwissen in einen amtlich klingenden Schriftsatz, an dem er weitere 20 Minuten feilt. Es kommt natürlich eine freche Antwort von einem jungen Rechtsanwaltskollegen, der alles besser weiss. Dann folgen, je nach Streitlust der beiden Mandanten, 2 - 5 weitere anwaltliche Schreiben, bevor man sich, des Streitens müde, in der Mitte trifft - oder bei Gericht, wo dann ein Sachverständigengutachten eingeholt werden muss. Dann folgen zwei Gerichtstermine, die mit Wartezeiten je 90 Minuten dauern... Wenn sich nun der Rechtsstreit noch vor einem fremden Gericht abspielt, muss er eventuell noch seine Gebühren mit einem Kollegen vor Ort hälftig teilen... Bei dem dann übrig bleibenden Stundenlohn fängt jede Reinigungsfachkraft das Weinen an. Im krassesten Fall dieser Art, den ich selbst hatte, ging es übrigens auch um einen Schlauch, und zwar um einen Fahrradschlauch. Mit Sachverständigengutachten füllte die Akte einen dicken Leitzordner. Für jede Seite anwaltlichen Schriftverkehrs habe ich damals 1,- DM bekommen... Und der Mandant meinte dann auch, nur die Anwälte hätten was von der Sache gehabt... Klaus |
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#8
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Hi,
bei dem Zusatz "Bastlerboot" könnte die Rechtslage allerdings etwas anders aussehen, denn damit gibt der Verkäufer zu verstehen, dass das Boot für seinen eigentlichen Zweck nicht mehr geeignet ist und erhebliche Defekte hat. Von daher ist die zwischen Euch getroffene Einigung Ok. Weil viele künftige Verkäufer und Käufer hier im Forum mitlesen, ein kleiner Hinweis: Es wäre es für beide Seiten zwecks Vermeidung von späterem Stress hilfreich, wenn bei über die normalen Gebrauchsspuren hinausgehnde Mängel der Verkäufer diese in seinem Angebot (sei es bei eBay , ein er anderen Verkaufsplattform oder hier) benennt und sich nicht alleine hinter "Bastler"-Boot, "Bastler"-Motor... verschanzt und ein interessierter Käufer , bevor er kauft bzw. steigert, beim Verkäufer nachfragt, warum Bastlerware ?, wenn weitere Hinweise fehlen. Anders als bei einem technischen Gerät ist es für einen Käufer schwierig , sich unter dem Begriff "Bastler" Vorstellung von den konkreten in Betracht kommenden Schäden gerade bei einem Schlauchboot zu machen. Alles immer schriftlich (eMail), damit beidseitig auch im Fall des Falles Klarheit besteht. Dann gibt es für keinen hinterher böse Überraschungen. Gruss Rainer Geändert von attorney (13.07.2006 um 19:55 Uhr) |
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#9
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Zitat:
Hallo dann bist du ja noch gut raus gekommen....... fair vom Verkäufer. Denn mit dem Zusatz hastdu ein kaputtes Boot gekauft
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Gruß Stefan |
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#10
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Hallo zusammen,
Okay die Pauschalaussage über die Anwälte war falsch, Neuer Versuch: Bei einem Streitfall entsteht hinterher der Eindruck das der Anwalt am meisten an der Sache verdient hat und zwar besonders dann, wenn ein Vergleich herausgekommen ist. Dies liegt aber wahrscheinlich daran das sich die Kontrahenten darüber Ärgern das Sie den Vergleich auch selber hätten aushandeln können aber dazu zu dämlich waren. Je weniger Ärger im Leben umso besser Gruß Stefan |
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#11
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übrigens steht das Boot wieder "drin"
mfg Stefan |
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#12
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*linksehenwill*
lg martin |
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