![]() |
|
|||||||
| Schlauchboot Alles über zerlegbare Schlauchboote mit beweglichem Boden. |
![]() |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
|
|
#1
|
||||
|
||||
|
Hallo Stefan,
ist immer sehr schwer hier einen richtigen Rat zu geben wenn man den Sachverhalt nicht genau kennt. Kann hier nur Rainer's Empfehlung unterstützen den Kaufpreis erst bei Übergabe der Ware zu bezahlen. Ist auch mit ein Grund wieso ich bei Ebay noch nie teure Waren gekauft habe... Nur so als Anregung: Solange Du den Kaufpreis nicht bezahlt hast ist er am Zug. Er muss den Kaufpreis bei Dir einklagen und wenn er wesentliche Dinge verschwiegen hat dürfte er hier wohl zurückhaltend sein. Aber natürlich hast Du auch recht - ein Rechtsstreit ist mit Sicherheit teurer und zeitintensiv... Wünsche Dir, dass Du Dein Traum-Rib bald findest!
__________________
Viele Grüße vom Bodensee Tom Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee) Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich!
|
|
#2
|
|||
|
|||
|
Hallo zusammen
also die Sache ist abgeschlossen ich muss aber fairerweise noch dazu sagen das in der Artikelbeschreibung noch der Nachsatz stand "Artikel wird als Bastlerobjekt verkauft" der Verkäufer liest im übrigen auch dieses Forum und hat sich in dieser Angelegenheit sehr fair verhalten. Bin auch dankbar dafür Gruß Stefan |
|
#3
|
|||
|
|||
|
Schnitte
Hallo Harald,
natürlich wäre es sehr mühsam, mehrere Boote in größerer Entfernung anzusehen. Dennoch gibt es immer Wege, auch hier im Forum ist ein Schlauchikollege schon mehrmals als Hilfe eingesprungen, nachdem das Verkaufsobjekt in seiner Nähe zu besichtigen war, der Käufer aber 100erte von Kilometern hätte hinfahren müssen. Ich war auch schon mal bei e-bay auf der Suche nach einem Boot. Meist sind die Kameraden, die ausdrücklich eine Besichtigung anbieten, nicht die "Falschen", denn das sind oft so Leute wie wir hier im Forum. Du kannst Dir aber gar nicht vorstellen, welcher Schrott manchmal über e-bay noch als Boot verkauft wird. Gruß Erich |
|
#4
|
||||
|
||||
|
Hallo,
obwohl sich die Sache ja inzwischen von selbst geregelt hat, muss ich doch noch eine kleine Anmerkung machen, und den Satz "Dies bringt nur dem Anwalt was" kurz kommentieren. Ja glaubt Ihr denn wirklich, ein Anwalt freut sich, wenn Ihr mit so einer Geschichte, wo es um ein Boot mit einem Wert von vielleicht 3-400 Euro geht, ankommt? Und er dann einen Vergleich aushandeln darf, dass der Käufer 100 Euro weniger zahlt, oder der Verkäufer das Boot zurücknimmt und dafür eine Unkostenpauschale von 50 Euro bekommt? Nach der bisher geltenden Gebührenordnung hätte er bei einem Streitwert bis 600 Euro im Normalfall 112,50 Euro verdient. Dafür hat ihm der Mandant im ersten, ca. 45 minütigen Gespräch lang und breit erklärt, wo der Unterschied zwischen PVC und Hypalon liegt, dass das Boot einen Holzkiel statt des Hochdruckbodens haben sollte. Und der Mandant ist Mitglied in einem ominösen "orangen" Forum, und da gebe es einen "Holländer", der vielleicht den Mangel - so die Schnitte (wie tief sind die eigentlich?) überhaupt ein Mangel sind - beheben kann. Der Anwalt packt dann sein soeben erworbenes Halbwissen in einen amtlich klingenden Schriftsatz, an dem er weitere 20 Minuten feilt. Es kommt natürlich eine freche Antwort von einem jungen Rechtsanwaltskollegen, der alles besser weiss. Dann folgen, je nach Streitlust der beiden Mandanten, 2 - 5 weitere anwaltliche Schreiben, bevor man sich, des Streitens müde, in der Mitte trifft - oder bei Gericht, wo dann ein Sachverständigengutachten eingeholt werden muss. Dann folgen zwei Gerichtstermine, die mit Wartezeiten je 90 Minuten dauern... Wenn sich nun der Rechtsstreit noch vor einem fremden Gericht abspielt, muss er eventuell noch seine Gebühren mit einem Kollegen vor Ort hälftig teilen... Bei dem dann übrig bleibenden Stundenlohn fängt jede Reinigungsfachkraft das Weinen an. Im krassesten Fall dieser Art, den ich selbst hatte, ging es übrigens auch um einen Schlauch, und zwar um einen Fahrradschlauch. Mit Sachverständigengutachten füllte die Akte einen dicken Leitzordner. Für jede Seite anwaltlichen Schriftverkehrs habe ich damals 1,- DM bekommen... Und der Mandant meinte dann auch, nur die Anwälte hätten was von der Sache gehabt... Klaus |
|
#5
|
|||
|
|||
|
Hi,
bei dem Zusatz "Bastlerboot" könnte die Rechtslage allerdings etwas anders aussehen, denn damit gibt der Verkäufer zu verstehen, dass das Boot für seinen eigentlichen Zweck nicht mehr geeignet ist und erhebliche Defekte hat. Von daher ist die zwischen Euch getroffene Einigung Ok. Weil viele künftige Verkäufer und Käufer hier im Forum mitlesen, ein kleiner Hinweis: Es wäre es für beide Seiten zwecks Vermeidung von späterem Stress hilfreich, wenn bei über die normalen Gebrauchsspuren hinausgehnde Mängel der Verkäufer diese in seinem Angebot (sei es bei eBay , ein er anderen Verkaufsplattform oder hier) benennt und sich nicht alleine hinter "Bastler"-Boot, "Bastler"-Motor... verschanzt und ein interessierter Käufer , bevor er kauft bzw. steigert, beim Verkäufer nachfragt, warum Bastlerware ?, wenn weitere Hinweise fehlen. Anders als bei einem technischen Gerät ist es für einen Käufer schwierig , sich unter dem Begriff "Bastler" Vorstellung von den konkreten in Betracht kommenden Schäden gerade bei einem Schlauchboot zu machen. Alles immer schriftlich (eMail), damit beidseitig auch im Fall des Falles Klarheit besteht. Dann gibt es für keinen hinterher böse Überraschungen. Gruss Rainer Geändert von attorney (13.07.2006 um 19:55 Uhr) |
|
#6
|
|||
|
|||
|
Zitat:
Hallo dann bist du ja noch gut raus gekommen....... fair vom Verkäufer. Denn mit dem Zusatz hastdu ein kaputtes Boot gekauft
__________________
Gruß Stefan |
|
#7
|
|||
|
|||
|
Hallo zusammen,
Okay die Pauschalaussage über die Anwälte war falsch, Neuer Versuch: Bei einem Streitfall entsteht hinterher der Eindruck das der Anwalt am meisten an der Sache verdient hat und zwar besonders dann, wenn ein Vergleich herausgekommen ist. Dies liegt aber wahrscheinlich daran das sich die Kontrahenten darüber Ärgern das Sie den Vergleich auch selber hätten aushandeln können aber dazu zu dämlich waren. Je weniger Ärger im Leben umso besser Gruß Stefan |
|
#8
|
||||
|
||||
|
Ja, Stefan - jetzt kann ich Dir zustimmen!
Klaus |
|
#9
|
|||
|
|||
|
Im übrigen hat sich meine Suche nach einem Boot jetzt auch erledigt, habe ein Gugel für 400€ gefunden, es ist zwar Bj 72!!!!!!! aber Zustand der Bootshaut ist wie neu. Boot wurde nur ca. 10x zum Segeln benutzt Ist schon irre wie lange das Hypalon hält.
Gruß Stefan |
|
#10
|
|||
|
|||
|
Hi Stefan,
Dann gratulier ich Dir erst mal zum Boot, ich hatte mit Gugel so gute Erfahrungen gemacht das ich das Material zum reparieren nehm. Ansonsten möcht ich noch anmerken das ein Boot als "Bastlerobjekt" verkauft keine Mängel aufweisen darf. Die Bezeichnung weisst lediglich darauf hin das sich das Boot nicht mehr im Originalzustand befindet, also z.B. andere Ventile hat oder zusätzliche Besätze angebracht wurden. Ich schliess mich sonst ganz an Dr. Kleber, auf Mängel muss extra hingewiesen werden. Also wenn das Boot "an einen Bastler verkauft wird da es einige Defekte hat". Grüssle vom Bodensee Norbert |
|
#11
|
|||
|
|||
|
übrigens steht das Boot wieder "drin"
mfg Stefan |
|
#12
|
|||
|
|||
|
*linksehenwill*
lg martin |
|
#13
|
||||
|
||||
|
Das mit den diversen Aussagen gerade bei Ebay-Verkäufen zieht oft nicht richtig:
zB: "Boot ist tip top in Ordnung, aber aufgrund der EU-Rechtsnormen verkaufe ich von privat an privat und als Bastlerobjekt" Dies würde eindeutig eine Irreführung darstellen und kommt einem Betrug nahe. Warum? Weil die Argumentation für den Ausdruck Bastlerobjekt aufgrund der EU-Rechtsnormen genannt wird, das eigentliche Objekt aber als In Ordnung dargestellt wird! Also das Bastlerobjekt nur wegen einer Vorschrift, aber eigentlich passt ja alles. Und genau sowas ist irreführend! Es gibt so manche Verkäufe, wo sich die Verkäufer hinter diesen komischen EU-Gewährleistungsrichtlinien verstecken, aber letztendlich damit verkehrt liegen können! Es gibt ja auch zB schon Rechtsurteile, wonach regelmäßige E-bay verkäufer nicht als privat angesehen werden, sondern als gewerblich, und da zählt das ganze wieder nicht. Meistens liegts an der Argumentation und den Interessen von Verkäufer und Käufer, ob man sich dann einigen kann. Aber wie schon erwähnt, zahlen nur bei Abholung, alles andere wäre vermutlich immer ein Streitgrund! |
|
#14
|
||||
|
||||
|
Ist es Um Links zu sehen, bitte registrieren?
Sollte etwa unser Grabnerfahrer der "Spaßbieter" sein ? Gruß Carsten (der mit seinem Ebay-Boot zufrieden ist )
__________________
|
|
#15
|
|||
|
|||
|
Hi,
sollte das die besagte Kaufofferte sein, so besteht hier ganz zweifelsfrei die Verpflichtung des Verkäufers, die Schnitte zu erwähnen. Es sind mechanische Schäden und keine altersbedingten Gebrauchsspuren. Der Verkäufer glaubt auf Grund des Alters des Bootes die Gewährleistung ausschliessen zu können und bezeichnet es nur deshalb als Bastlerobjekt. Der durchschnittliche Käufer schliesst daraus allenfalls altersbedingte verdeckte !!! Mängel wie altersbedingte Materialermüdung, ggf. Undichtigkeiten. Flicken werden ja ausdrücklich erwähnt, warum nicht die anderen viel gravierenderen offenkundigen ( also nicht verdeckten) 'Beschädigungen. Und der Begriff Bastlerobjekt nimmt ja auch nicht Bezug auf die Aufbauten, wie den Steuerstand und die Sitzbank oder sonstigen baulichen Veränderungen. Wenn sich in der Tat in dem Schlauch eine Vielzahl von tiefen Schnittverletzungen findet, liegt hier ein zweiter Betrugsversuch vor. Das möge insbesondere der in diesem Forum angeblich mitlesende Verkäufer zur Kenntnis nehmen und auch die Tatsache, dass der Ersteigerer und Zweitbieter nach Abschlus der Auktion über die Sachlage informiert werden. Diesen bewussten eBay-Linkereien argloser Käufer muss begegnet werden. Gruss Rainer Geändert von attorney (17.07.2006 um 00:01 Uhr) |
![]() |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|