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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#1
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Hallo Berny!
Wenn ich wetten würde (was ich aber aus Prinzip nicht mache), würde ich wetten, dass Du als Antwort bekommst – O-Ton: „Es ist den Verbänden leider nicht möglich einen amtlichen österreichischen FB1 zu offerieren, da die österr. oberste Schifffahrtsbehörde nicht in der Lage ist, die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen.“ Ich glaube Dir auch flüstern zu können, dass die Verbände MSVÖ/ÖSV nichts lieber hätten, als die Berechtigung zur Ausstellung eines FB1! (Meines Wissens nach hängt das damit zusammen, dass im gewünschten Fahrtbereich im Ausland keine Prüfungen abgenommen werden dürfen – die FB2 Prüfung oder höher müsste rechtlich gesehen auch in internationalen Gewässern abgenommen werden, wobei man da halt ein bisschen „schummeln“ kann…) Nichts desto trotz wünsche ich Dir aber viel Erfolg mit Deinem Vorhaben und bin schon gespannt auf die Antwort seitens des MSVÖ! L.G. Edwin
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#2
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![]() (C) Die (Praxisprüfung) könnte man ja nach Portoroz verlegen ![]() ![]() |
#3
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L.G. Edwin PS: Mit int. Gewässer meine ich außerhalb der Hoheitsgewässer eines Uferstaates - also quasi Niemands-"Land"!
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#4
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#5
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Die Argumentation mit dem Fahrgebiet kann ich auch nicht nachvollziehen, denn im Prinzip ist es doch egal wo man eine praktische Prüfung ablegt. So viel Unterschiede gibt es in den Gewässern auch nicht bei einem MOB-Manöver oder Anlegen im Hafen. Hoffe, dass Ihr Erflog habt!
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Viele Grüße vom Bodensee Tom Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee) Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich! ![]() |
#6
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Da kann man ja auch den SFB machen, ohne am Meer zu sein, oder? |
#7
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L.G. Edwin
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#8
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war ja auch bis 98 nicht so, da konnte man ja den FB2 Kurs in A machen und die Prüfung auch auf der Donau ablegen. hat eine gute Bekannte so gemacht. (Oder hat sie hat den FB1 gemacht so ? bin mir nicht mehr sicher, auf jeden Fall einen Küstenschein)
Erst seit 99 geht das nimmer ![]() |
#9
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Ja, aber jetzt sind die Scheine amtlich und das war damals wieder nicht so!
L.G. Edwin
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#10
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Übrigens - die Petition unterstütze ich, aber die für einen FB1 mit kleiner Praxisprüfung auf der Donau oder von mir auch in Kroatien oder wo auch immer: Nur kein 1 wöchiger Prüfungstörn, der törnt mich ab ![]() |
#11
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Nö, die Scheine sind jetzt auch nicht amtlich!
Sie werden diesen nur gleichgestellt, und man kann damit den amtlichen ICC erhalten, dass ist aber schon das einzige. Amtlich gibts keinen Küstenschein in A (eben außer den oben genannten Fall)! |
#12
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Zitat:
![]() L.G. Edwin
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#13
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prüfungen
Zitat:
du kanst ja auch in österreich die prüfung für das wasserstrassenpatent nur an der donau machen. die begründung dafür ist mir auch nicht bekannt, was soll an einer kärntner motorbootschule schlechter sein, bzw was können steirische oder tirloer prüfer falsch machen ? lg Geri
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![]() ![]() ![]() Ausspruch eines leidgeprüften Bootsbesitzer |
#14
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rolands text finde ich super.
vielleicht noch einbringen, dass die boote fast ausschließlich für fahrtenbereich C zugelassen sind und den vergleich zum sbf see und der text wäre meiner meinung nach fertig zum absenden. lg martin |
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