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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 28.07.2006, 10:46
rotbart
Gast
 
Beiträge: n/a


Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
@Rotbart, du liegst da leider falsch, die österreichische Gesetzteslage ist da anders als in D.

zB Costal Waters: in Österreich gibt es seit 2005 die Möglichkeit, dass im amtlichen ICC Costal Waters bestätigt wird, aber mit dem Zusatz des Fahrbereichs.
Dies können Besitzer anerekannter Patente (zB MSVÖ usw) bei der obersten Schifffahrtsbehörde anfordern. (Der FB wird in Seemeilen angegeben)
Ausweise von MSVÖ (Motorbootsportverband für Österreich) und ÖSV (Österreichischer Segelverband)
gelten gemäß § 15 Abs. 2 des Seeschiffahrtsgesetzes, BGBL. Nr. 174/1981, und § 206 Abs. 2 der Seeschifffahrts-Verordnung, BGBl. Nr. 189/1981 als amtlicher Befähigungsausweis der Republik Österreich
Donau- oder Binnenpatente berechtigen nicht zum Steuern eines Motorbootes auf dem Meer!
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