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Trailerfehlkauf
Hallo, habe gestern in Eile einen neuen Trailer via einem Anhängerhändler bei München von der Fa. Harbeck Typ B025 gekauft.
Muss vorabschicken, ich hatte überhaupt keine Ahnung. Bin erst seit 3 Tagen Besitzer von neuem Zodiak Mark 3 mit 40 PS Mercury und Vollaustattung. Das Boot liegt sehr ungünstig und gefährlich. Alles wackelt und steht über, und ist auf keinen Fall auf der Straße nutzbar. Die sperren mich ein... Der Händler nimmt den Trailer gegen Kostenerstattung nicht zurück, und bietet stattdessen einen überteuerten neuen größeren an. Habe dem unkompetenten Verkäufer in den 3 min. Verkaufsgespräch ausdrücklich gesagt was ich brauche. Noch dazu habe ich die zul. Achslast 300kg bereits überschritten. Was soll ich tun? Deren Vertrag ist natürlich Wasserdicht... Ich habe aber kein Geld um einen teueren zu kaufen. Lieber zerlege ich vor dem Urlaub das Boot jedesmal. Grüssle Style (Ralf) |
#2
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Zitat:
Zum anderen ruf doch mal Herbeck an und erkläre dehnen die Sache !!!!! |
#3
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Bei einem Händler hast du 14 Tage Rücktrittsrecht vom Verkauf.
Wenn der Händler nicht darauf einsteigt, dass ist sowieso was faul! Ebenso wenn du dem Händler gesagt hast, du würdest den Trailer für ein bestimmtes Boot brauchen, und er hat dir diesen empfohlen, da schaut das auch noch sehr gut aus!!! Außer du hast was verändert oder sonst irgendetwas gemacht, was diese Rücktrittsrechtsklausel beinflussen könnte (irgendwas angebohrt, oder verändert oder was auch immer) Das ist bei uns in Ö so, ich denke aber auch in D ! |
#4
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Zitat:
erstmal willkommen hier im FORUM! Warum kaufst Du sowas in aller Eile? Wo bleibt die Besonnenheit bei der Geldausgabe? Mein Beileid! Aber das muß nicht so enden wie Du aufs erste schilderst. Zum RA kannst Du immer noch gehen wie Dir Roland hier sagt. Frage, hast Du dem Verkäufer die techn. Daten und insbesondere das Gewicht genannt, vielleicht sogar den Prospekt Deines Bootes vorgelegt? Hast Du dafür einen Zeugen parat? Du bist nämlich vollkommen falsch beraten worden und kannst darauf pochen, dann muß der Händler umtauschen oder auch zurücknehmen da das verkaufte Gerät nicht die erforderlichen Eigenschaften erfüllt. Mängelrüge! Da kommen Dir die fehlenden Kenntnisse als Leihe zugute und auch die falsche Beratung. Wenn Du keine Beratung bekommen hast, sondern einfach von der Stange so nach geiz ist geil gekauft hast, dann stehen Deine Chancen allerdings miserabel. Hier müßtest Du mit dem Verkaufschef (nicht dem Verkäufer bitte!) eine Umtauschmöglichkeit aushandeln, da bleibt Dir nun nur die Flucht nach vorne egal was es kostet, denn sonst bleibst Du auf dem in Eile gekauften Trailer sitzen. In die saure mußt Du ev. beißen. Da hilft auch kein RA aus der Situation heraus sondern verteuert nur die Sache durch die RA-Gebühren. Habe bei HARBECK den Typ B025 nicht gefunden, kannst Du bitte einen link zu dem Trailer-Typ einstellen, würde ihn mir mal gerne ansehen. Außerdem würde ich gerne wissen wer dieser Händler in München ist, hoffentlich nicht die Marina Wassersport, weil die derzeit andere Sorgen hat, dann würde ich die Verhaltensweise auch verstehen und Deine Chancen sind null! Hmmm, viel Glück, von Deinem Nachbarn in Schweitenkirchen! |
#5
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Hallo Ralf,
hast du den Trailer schon angemeldet so das er einen Briefeintrag hat? Gruß Udo
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Das Leben als Rentner ist nicht das Schlechteste Na ja , eins stört schon , als Rentner bekommt man keinen Urlaub mehr |
#6
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Zitat:
@ Bernie: Auch eine Veränderung am Trailer macht alles zunichte. Dann ist es sowieso zu spät! Aber wenn es die Marina Wassersport ist, dann stehen seine Karten ganz schlecht! |
#7
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Reden ist GOLD
Hallo,
so geht es manchmal im Leben. Man kann noch so ausgeschlafen sein, irgendwann passiert es jedem mal irgendwo. Ich würde nun zu Beginn solch eines Konfliktes versuchen mit dem Dealer einen für Dich und ihm guten Kompromiss auszuhandeln. Beim Verhandeln die Staubsaugervertretertaktik anwenden. D.h. kein Ultimatum oder Forderungen stellen, die Dich oder Ihn in eine Sackgasse bewegen. Stelle dem Dealer angenehme Fragen. Rede über Deine Ausflüge mit Deinem Boot. Welche Ausstattung wäre optimal? Auch wenn der Dealer inkompetent ist kann man was rausholen. Hole Dir weitere Angebote ein um die Preise besser im Kopf zu haben. Natürlich muß man sich da zusammenreißen um Süßholz raspeln zu können. Alles andere führt zwangsläufig zum Rechtsstreit oder kostet Dir im Endeffekt noch mehr. Schaue ob sein Angebot wirklich überteuert ist. Auch bei Selbstabholung beim Hersteller kostet es Dir Zeit und Sprit. Liegen die Überführungskosten mit im Preis? Legt er Dir eine Hand voll Spanngurte dazu? Oder rüstet er zum teureren Anhänger ein Reserverad mit aus? All solche Sachen sind verhandelbar - und man kann noch gut aus der Klemme kommen. Prüfe auch Deinen Kaufvertrag und bedenke: Recht haben und Recht bekommen liegt meist weit auseinander. Viel viel Glück dr_seltsam Geändert von dr_seltsam (05.09.2006 um 14:38 Uhr) |
#8
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Zitat:
Finde ich Klasse ihn zu Kaufverhandlungen zu raten, wenn der Kauf schon vorbei ist, und der Händler keine Wandlung will ??? und dann Zitat:
Hier muß SOFORT ein Fachmann her um die relativ kurzen Einspruchsfristen zu wahren !!!!! Sonst ist wirklich alles aus ! und Zitat:
Und Mängelrüge ? Das Teil selbst dürfte keine Mängel haben Nur kann es wohl das Boot nicht tragen, dies ist er übrigens Um Links zu sehen, bitte registrieren 250 kg Gesamtgewicht und laut beschreibung von styl040 ein Spitzentrailer Da sieht es ewtas anders aus als hier |
#9
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Also so ganz verstehe ich Ralf dann auch wieder nicht
Einerseits erkundigt er sich nach den Möglichkeiten, die ja ansich gar nicht so schlecht für ihn aussehen, andererseits stellt er den Trailer überstürzt ins Ebay! Also was jetzt |
#10
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Zitat:
Hallo solche Umschreibungen werden von ebay selber bei jedem Artikel reingesetzt!! Oder warum steht das bei jeder Artikelbeschreibung???
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Gruß Stefan |
#11
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Danke Danke Danke
Woww hier ist ja was los!
vielen Dank erstmal... Das Forum ist ja noch aktiver als das Wohnmobilforum - RESPEKT! Nein der Händler ist in Hebertshausen. Fa. Woermann. Bis jetzt habe ich nur mit einem VK telefoniert, und der Chef ist nie da, oder lässt sich verläumden. Aber auch egal. Lt. meinem Rechtschutz habe ich eher schlechte Karten, weil ich auf die GB hingewiesen worden bin. Ausserdem muss lt. Anwalt im Vertrag stehen - "ja das Boot Mark 3 mit den Maßen ... passt auf den Trailer", erst dann hast Du RECHTE der Wandelung! Sonnst nicht. Un da ja alles ordentlich abgelaufen ist, und es keine Beschädigungen gibt - no Chance. So einfach ists halt nicht! Die Eile war geboten, weil ich 100km Anfahrt hatte, gerade in der Nähe war, und er der einzige (bis zum StarnbergerSee) der überhaupt einen Trailer hatte. Also bei Marina hatte ich nicht angefragt. Die kannte ich bis eben noch gar nicht - aber schade - denen hätte ich gerne geholfen mit meinem Umsatz. Ich habe ebenso Mitschuld - keine Frage!!! Jetzt kann ich nur noch auf einen kulanten Geschäftsführer hoffen... aber wehe wenn nicht... Bin mal gespannt. habe heute noch ein höfliches aber direktes Fax losgelassen... Die Idee bei Harbeck direkt ist auch nicht schlecht... das kommt dann, wenn die Faxantwort da ist. Habe den neuen unzugelassenen Trailer (auch mit Verlust) erstmal ins EBÄ gestellt. Vielleicht hat ja dort jemand Interesse... ich kann nun voll gut beraten und hau niemanden übers Ohr ;-) haarliche Grüße Style - Ralf |
#12
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zweigleisig
ich habwe den Trailer ins Ebay um mehrgleisig zu fahren.
Die Frage was mich mehr kosten... Rumärgern und 150 EU beim Anwalt als SB für die Beratung und Klage bezahlen, um dann doch ggf. zu verlieren (so schauts zumindest aus). Oder 120 EU Verlust beim EBÄ. (Den kauft lt. Aussage eines Bekannten eh keiner...) Gab übrigens keine Zeugen - weder vom Verkäufer, noch von meiner Seite! Also warte ich als zweite Möglichkeit auf Kulanz Die dritte Lösung wäre eine längere Deichsel und eine bessere Auflage der Schläuche (liegen nun auf dem Schutzblech vom Rad...) Wenn mir jemand zeigt wie ich ein Bild hochladen kann, dann zeige ich Euch das Problem genauer... Danke Ralf PS: Aber das Boot ist dafür voll geil! man bin ich stolz! ;-) Sch** auf den Trailer |
#13
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gut ist er ja...
Also nochmal... Der Trailer kann nix dafür! Und gut!!!! ist er ja.
Die Qualität von Harbeck ist bekannt. Mir passt nur die Größe ect. nicht. (habe ich aber dazugeschrieben ! GELLE! So, Meister Rotbart - darum den Text im Netz. Habe ich übrigens abgewandelt von der HP Harbeck übernommen. Man preist halt an was geht! Der Rat zu reden ist auch gut - ich bin zwar Friseur und sehr redsam, aber beim Verhandeln eher nicht so der Diplomat. Da hau ich eher aufn Tisch! Grüssle nach Schweitenkirchen -- test am WE in Regensburg das Boot. Irgendwelche taucher hier, die mich aus der Tiefe bergen können??? |
#14
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Hat der Trailer überhaupt Auflagen? Auf den Bildern siehts nicht so aus... Kann es sein das er um einiges besser passen würde wenn Rollen und Auflagen montiert wären?
Gruß Carsten
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#15
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Zitat:
von der 3. Lösung würde ich abraten. Ich selbst habe den gleichen Trailer und bin sehr zufrieden. Habe zusätzlich ein Bugrad, eine Winde und eine Kielrolle montiert und das ist für meine Bedürfnisse ideal. Leichtes RIB, das ich oft Slippen muss (Trockenliegeplatz). Aber ohne festen Rumpf ist das Ding absolut ungeeignet und der Austausch des Zubehörs kostet sicherlich nicht viel weniger als ein neuer Trailer. Siehe auch Um Links zu sehen, bitte registrieren Umtauschen wäre natürlich ideal, ansonsten würde ich wahrscheinlich auch versuchen das Ding zu verkaufen. Für ein RIB in der Größe ca. 4,20 Meter wie gesagt ideal und empfehlenswert. Viel Glück!
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Viele Grüße vom Bodensee Tom Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee) Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich! |
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