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Reparatur/Instandsetzung/Pflege.. Meinungen zum in Stand halten der Schlauchboothaut und deren Anbauteile.

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  #1  
Alt 26.10.2006, 23:23
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DieterM DieterM ist offline
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Hallo Menno,

wie ist denn nun die Rechstlage mit Deinem Einstellungsvertrag in die Halle?

Was der"Typ von der Halle" Dir da erzählt ist irgendwie wischiwaschi, insbesondere wenn er Dir nicht die Reinigung Deines Bootes angeboten hat. Ich bin der Meinung, Du hast einen Rechtsanspruch auf eine ordentliche Reinigung bzw. Schadenersatz.

Wenn Du aber eine rechtzeitige Ausfforderung Dein Boot aus der Halle zu entfernen wegen Reparaturarbeiten verschwitzt hast, dann bleibst Du auf den Schäden des vermutlichen Funkenfluges sitzen, sorry.

Da helfen dann auch keine Reinigungsmittel mehr gg. die winzigen Brennstellen in der PVC-Haut, die bleiben Dir erhalten. Den restlichen Dreck mußt Du dann ev. mit Franks Schlauchbootreiniger versuchen wegzubekommen.
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  #2  
Alt 27.10.2006, 10:59
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Hallo,

einen förmlichen (schriftlichen) Vertrag mit dem Hallenbesitzer wirst Du wahrscheinlich nicht haben, das bedeutet aber nicht, dass Ihr gar keinen Vertrag habt. Ein solcher ist hier mündlich abgeschlossen worden, vorausgesetzt Du zahlst eine Einstellgebühr.

Und dann muss man sagen, dass der Vermieter des Hallenstellplatzes seine Vertragspflichten verletzt hat: Er hat Dir einen Hallenstellplatz vermietet, und dieser Verpflichtung ist er nicht nachgekommen.

Neben dieser Hauptpflicht hat er aber noch eine Nebenpflicht verletzt, wenn er Dir noch nicht einmal Bescheid gegeben hat, dass er dein Boot ins Freie stellt, und das ist das sogar eine grobe Pflichtverletzung (Wenn Du das allerdings wusstest, hättest Du dich eventuell selbst um eine Abdeckung kümmern müssen).

Lass Dir also zumindest die Kosten für den Reiniger ersetzen; wegen der für die Reinigung erforderlichen Zeit und Arbeit würde ich versuchen, etwas auszuhandeln (zB kostenloses Unterstellen für den Rest des Winters). Ansonsten würde ich mir generell überlegen, ob mein Boot dort wirklich gut aufgehoben wäre...

Klaus
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  #3  
Alt 27.10.2006, 14:18
Seelöwe
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Geändert von Seelöwe (27.10.2006 um 14:32 Uhr)
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  #4  
Alt 27.10.2006, 14:21
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Hallo Dieter
Da Menno schreibt das er die Verunreinigung(Punkte) mit viel
Arbeit wegbekommt,glaube ich nicht das es sich um
Funkenflug handelt.
Gruß Jürgen[/QUOTE]
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  #5  
Alt 27.10.2006, 15:25
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Danke Jürgen,

mit Glauben ist aber dem Menno hier nicht weitergeholfen. Denn die Ursache hat ja auch einen sehr wichtigen rechtlichen Aspekt, denn ihm ist Schaden zugefügt worden.
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  #6  
Alt 27.10.2006, 16:44
Seelöwe
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Zitat:
Zitat von DieterM
Danke Jürgen,

mit Glauben ist aber dem Menno hier nicht weitergeholfen. Denn die Ursache hat ja auch einen sehr wichtigen rechtlichen Aspekt, denn ihm ist Schaden zugefügt worden.
Hallo Dieter
Klar ist dem Menno ein Schaden entstanden,nur den genauen
Sachverhalt kennt keiner von uns,und ohne genaue Info kann ihn
eh keiner helfen.
Was ich meinte:Die Punkte lassen sich entfernen,Schäden durch
Funkenflug sicher nicht.
Gruß Jürgen
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  #7  
Alt 27.10.2006, 19:50
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Hallo Jürgen,

ich bin auch einmal vom günstigsten Fall ausgegangen, dass es sich nur um eine (wenn auch hartnäckige) Verschmutzung handelt.

Die Frage ist doch aber, ob sich Menno stunden- oder tagelang hinstellen und schrubben will, bzw. ob er, wenn er das tut, nicht irgendeinen Schadensersatz verlangen kann. Ich finde schon, weil der Vermieter eben seine Hauptpflicht (Unterstelung in Halle) und die Nebenpflicht (Informieren, dass Boot längere Zeit nicht in Halle) verletzt hat...

Klaus
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  #8  
Alt 27.10.2006, 20:04
Erich der Wikinger Erich der Wikinger ist offline
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Verschmutzte Schläuche

Ich bin auch der Meinung von Klaus.

Als erstes wäre es doch sinnvoll einmal mit dem Hallenbesitzer zu reden.
Vielleicht ist er ja einsichtig und beteiligt sich finanziell an der Reinigungsanktion und kommt sonst wie entgegen.

Falls nein, ist er wohl künftig nicht mehr der richtige "Partner".
Auch wenn hier kein Vertrag existiert aber Geld für die Hallenunterstellung geflossen ist, besteht hier eine Pflicht für den Hallenbesitzer, die er grob vernachlässig hat, wenn er tatsächlich einfach die Boote ausquartiert hat, ohne die Betroffenen zu informieren.

Somit haftet er für die Folgeschäden!!!!!!

Ich bin zwar immer erst einmal dafür, die Sache mit einem Kompromiss aus der Welt zu schaffen, aber wenn so was nicht möglich ist werde ich sehr ekelig und stelle mich auf die Hinterbeine. Bin damit jahrzehntelang gut gefahren.

Erst reden - dann handeln - erst einmal sanfte Tour - dann hammerhart


Gruß Erich
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