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  #1  
Alt 24.01.2007, 11:06
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Ole Ole ist offline
Bus-Fahrer
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Zitat:
Zitat von DieterM
Hallo Freunde,

in D und CH, ev. in noch ein paar weiteren Ländern, wird der Propschutz oder besser die Prop-Abdeckung verkehrsrechtlich vorgeschrieben.

.........
Hallo,

ein TÜV-Prüfer hat mir gesagt, daß der Antrieb nur dann abgedeckt werden muß, wenn er über die hintere Lichtleiste hinaussteht.
Läßt sich die Lichtleiste weit genug ausziehen, daß kein Teil des Motors übersteht, ist keine Abdeckung notwendig.

Ciao Bernd
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Freier TRANSIT-Verkehr

Das Leben ist zu kurz, um 3 Takte auf einen Funken zu warten.....
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  #2  
Alt 24.01.2007, 12:22
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Kleinandi Kleinandi ist offline
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Zitat:
Zitat von Ole
Hallo,

ein TÜV-Prüfer hat mir gesagt, daß der Antrieb nur dann abgedeckt werden muß, wenn er über die hintere Lichtleiste hinaussteht.
Läßt sich die Lichtleiste weit genug ausziehen, daß kein Teil des Motors übersteht, ist keine Abdeckung notwendig.

Ciao Bernd
Hallo
Also ich hab im Oktober bei der Abnahme keine gebraucht.Mein Motor steht nicht über die Lichtleiste hinaus.Das würde ja dann passen was der TÜV Prüfer gesagt hat.Obwohl ich meinen sicher auch abdecken werde.
__________________
LG Andi

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  #3  
Alt 24.01.2007, 20:51
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In Memoriam
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Zitat:
Zitat von Ole
Hallo,

ein TÜV-Prüfer hat mir gesagt, daß der Antrieb nur dann abgedeckt werden muß, wenn er über die hintere Lichtleiste hinaussteht.
Läßt sich die Lichtleiste weit genug ausziehen, daß kein Teil des Motors übersteht, ist keine Abdeckung notwendig.

Ciao Bernd
Sorry Bernd,

das ist nicht ganz korrekt. Der TÜV-Prüfer ist weder für die Sicherung des Props zuständig noch für die Vergurtung des Bootes. Er hat einzig und alleine den Trailer abzunehmen oder zu überprüfen. Es steht ihm frei Ratschläge zu geben was das Boot betrifft, mehr nicht.

Was auf deutschen Straßen Vorschrift ist erfragst Du am besten bei der Verkehrspolizei. Die bayerische Verkehrspolizei holt aber gerne schlecht gesicherte Bootstrailer aus dem Verkehr wie ich von Freunden weiß, die schon betroffen waren. Dabei kommt es nicht nur zur Überprüfung der Verzurrung oder der erforderlichen Propabdeckung, sondern der Trailer wird auch auf Beleuchtung, Reifenzustand und das tatsächliche Gewicht überprüft. Die kleine Achswaagen haben die immer im Auto dabei. Manchmal wird auch die Gesamtbreite vermessen (max. zulässig 2,55 m) und die Rückspiegel-Funktion mit überprüft, wenn dazu Anlaß besteht.

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  #4  
Alt 24.01.2007, 21:16
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Männerboot tut Not :-)
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Dieter, so ganz stimmt das nicht...
Ein Prüfer der es richtig macht, wird auch darauf achten das alles passt, nicht nur der Trailer... Bei groben Mängeln wird er keine Plakette kleben... Wäre ja das gleiche wenn ich meinen Wowa offensichtlich überladen hätte, dann hätte der Prüfer auch das recht die Plakette zu verweigern...
Und das zu Recht

Es muss schon alles passen...

Gruß Carsten
__________________
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  #5  
Alt 24.01.2007, 22:14
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Rotti Rotti ist offline
ZarRottiKer
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.......also ich habe mir aus einer LKW - Plane einen Propsack genäht den ich mit Hilfe einse 2cm breiten Gurtes ( ähnlich wie Dieter schreibt mit dem eingenähten Gummiban) zusammenziehe. Wenn ich das Boot ins Wasser slipe dann nehme ich als erstes den selbstgenähten Propsack runter und lege ihn auf den Boden. Hernach gebe ich alles Expander und Spanngurten die ich zum bootfestzurren verwende in den Sack - fertig. So hab ich immer alle Gurten fein säuberlich im Auto im Prpsack gelagert.

LG
Mathias
__________________
LG
Mathias

.


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  #6  
Alt 25.01.2007, 08:49
armstor armstor ist offline
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Überpürfen des Trailers

Zitat:
Zitat von Aladin
Dieter, so ganz stimmt das nicht...
Ein Prüfer der es richtig macht, wird auch darauf achten das alles passt, nicht nur der Trailer... Bei groben Mängeln wird er keine Plakette kleben... Wäre ja das gleiche wenn ich meinen Wowa offensichtlich überladen hätte, dann hätte der Prüfer auch das recht die Plakette zu verweigern...
Und das zu Recht

Es muss schon alles passen...

Gruß Carsten
Hallo Carsten !

Ich kenne zwar die Vorschriften in Deutschland nicht aber ich muß dem Dieter rechtgeben.
Bei der Überprüfung des Trailers hat er diesen zu überprüfen. Ich fahre zum Überprüfen des Trailer in eine Werkstatt - VW Werkstätte - und lasse meinen Trailer überprüfen. Da gibts nicht viel.
Bremsen, Reifen, Lichtanlage , Sicherungskeile und fertig. - Alles was lt. Typenschein vorgesehen ist.
Wenn ein Trailer typisiert wird, fährt der Händler ja nicht mit einem Boot zur Abnahme sondern nur mit dem Trailer allein.
Er kann natürlich gute Ratschläge erteilen. Die Prüfplakette muß er dir schon geben, wenn der Trailer in Ordnung ist und den Vorschriften entspricht. Nur der Trailer. Für das Boot ist bei uns die Landesregierung zuständig.
LG Franz
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  #7  
Alt 25.01.2007, 10:46
Neptun Neptun ist offline
gestrichen
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Hi,
soweit ich weiß, hat die ganze Sache in Bayern ihren Ursprung!

Bei einer Trailerkontrolle soll ein bayrischer Polizist einen "unverpackten" Propeller bemängelt haben. Das hat sich dann hochgeschaukelt bis es zur höchstrichterlichen Entscheidung kam, und die lautet sinngemäß "Abdecken, egal mit was, aber abdecken".
Denn es ist richtig, alles was innerhalb der Lichtleiste ist, braucht nicht abgedeckt zu werden ... mit Ausnahme ... s.o.

Denn, mal ehrlich, wenn dir ein Motorradfahrer hinten reinrauscht, kann dein Propeller mit was auch immer abgedeckt sein, ....
Ich benütze halt auch meine Tasche zum Verstauen der Gurte

Grüße
"Neptun"
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  #8  
Alt 25.01.2007, 19:42
Benutzerbild von Grisu1965
Grisu1965 Grisu1965 ist offline
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Hallo alle,

wickelt ne olle Plastiktüte drum und die Jungs in grün haben keine Handhabe mehr.
Mache ich immer so und hatte noch nie Probleme damit. Doch einmal haben die Kollegen in grün mich angehalten. Da hatte ich die Tüte nicht richtig festgebunden und verloren.
Die Trachtengruppe fing sofort an zu Wettern das ich so nicht weiterfahren dürfte und überhaupt das ginge so nicht der Propeller müsste abgedeckt werden.
Also eine neue Tüte drum. Die Gesichter hättet ihr sehen müssen. Sie musten mich fahren lassen da nirgendwo steht wie die Abdeckung aus zu sehen hat
Ich hab noch lange über die dummen Gesichter gelacht
__________________
Gruß
Jürgen
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  #9  
Alt 25.01.2007, 19:48
Benutzerbild von Rotti
Rotti Rotti ist offline
ZarRottiKer
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.............irgendwie kommt mir vor dass es doch nicht soooooo sicher ist dass es da ein GEsetz gibt. Wo ist denn das verankert dass man diese Vorschrift nachlesen kann??

LG
Mathias
__________________
LG
Mathias

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