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| Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#1
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@ Carsten,
Ich zahle auch hier in NRW über 800.- € Steuern für meinen GW. 2 Freunde vom mir in Rheinland Pfalz zahlen weiterhin 172.-. mfg Dieter |
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#2
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@ Dieter:
Es gibt 2 Möglichkeiten... 1. Du hast mehr Hubraum... 2. Wir sollten umziehen Gruß Carsten
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#3
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Hallo Dieter,
über Druckluftbremsanlage wurde da nicht diskutiert, kenne aber ehrlich gesagt auch keinen.... Ich zahle für meinen alten Bully auch 507 Euro und ist okay für mich, wenn es auch schwerfällt, dafür darf ich dann demnächst gar nicht mehr wegen der Umweltzone hier im Ruhrgebiet, aber gut, das gehört nicht hierher, kommt mir nur immer wieder sauer hoch! Bin aber auch der Meinung von Aladin, wenn ich immer fahren will, muß ich zahlen, ich kanns nicht ändern, höchstens anderen Wagen (wovon kaufen?) oder umziehen, wie schon gesagt. Aber dafür darfst Du doch immer, auch Sonntags mit Hänger und die Freunde mit den 172 Euro eben nicht, oder habe ich das jetzt falsch verstanden? Gruß Peter
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P.G. |
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#4
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@ Peter,
Die dürfen auch Haben dort noch die Steuerregelung die bei uns vor 2 Jahren geändert wurde. mfg Dieter |
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#5
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Hallo,
Und noch ein Aspekt zur LKW zulassung, Nicht nur Sonntagsfahrverbot mit Hänger, sondern auch Überholverbot für LKW beachten. mfg Dieter |
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#6
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Zitat:
bis 3,5to ist keine Geschwindigkeitsbegrenzung. bei so-kfz Womo über 3,5 to bis Tempo 100km/h erlaubt. Habe die Thematik für mich mit einem PickUp gelöst, der eine WoMo-Zulassung erhalten soll wegen Kabine hinten drauf.
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grüsse Jürgen (der 15.te) |
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#7
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Hallo Jürgen,
Wenn ich einen GW als LKW zugelassen habe und mit Hänger unterwegs bin, komme ich bei meinem GW ( zul ges. Gewicht 3100 Kg ) schon mit leerem Hänger über 3,5 t. Zeichen 277 Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse gruss Dieter |
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