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Campingecke Alles übers Womo, Wowa und Zubehör

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  #1  
Alt 08.03.2007, 17:41
LA CREVETTE LA CREVETTE ist offline
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Hab' jetzt, verunsichert durch die Beiträge erst mal bei mir nachgeschaut.

G-Leer: 2036
F1 und F2: 2810
Zuladung also 774kg, damit sollte man auf der sicheren Seite sein.

75 Stützlast, 70 Liter Sprit, 210 kg "lebende Masse", 40 Liter Wasser, da bleiben immer noch 379 kg für das übliche Urlaubsgerödel und um Österreich leer zu kaufen .

Hab' wohl nen anständigen WoMo-Hersteller gefunden
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Gruss

Peter

c'est mieux de regreter quelque chose qu'on a fait que regreter quelque chose qu'on a jamais fait
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  #2  
Alt 08.03.2007, 18:00
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Stefan Stefan ist offline
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Hallo Peter,

ich möchte Dich nicht verunsichern, aber das beste wird sein, Du fährst mal auf eine Waage. Ich hoffe für Euch, dass Theorie und Praxis übereinstimmen.
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Viele Grüße
Stefan

Natürliche Dummheit schlägt künstliche Intelligenz, jederzeit.
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  #3  
Alt 08.03.2007, 18:07
LA CREVETTE LA CREVETTE ist offline
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Zitat:
Zitat von Stefan
Hallo Peter,

ich möchte Dich nicht verunsichern, aber das beste wird sein, Du fährst mal auf eine Waage. Ich hoffe für Euch, dass Theorie und Praxis übereinstimmen.

Hi Stefan,

da ich das WoMo in A gekauft habe, musste ich hier in Deutschland einer sog. 21er Abnahme beim TÜV machen lassen.

Wird das Fahrzeug hierbei gewogen, da man ja in D grundsätzlich nicht einfach das glaubt, was in suspekten, ausländischen Papieren steht?

Habe ich zumindest bei der 21er Abnahme meines Hängers so erfahren. Beim WoMo war ich nicht selbst anwesend.

Wer weiss was dazu?
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Gruss

Peter

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  #4  
Alt 08.03.2007, 19:31
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Zitat:
Zitat von LA CREVETTE
Hi Stefan,

da ich das WoMo in A gekauft habe, musste ich hier in Deutschland einer sog. 21er Abnahme beim TÜV machen lassen.

Wird das Fahrzeug hierbei gewogen, da man ja in D grundsätzlich nicht einfach das glaubt, was in suspekten, ausländischen Papieren steht?

Habe ich zumindest bei der 21er Abnahme meines Hängers so erfahren. Beim WoMo war ich nicht selbst anwesend.

Wer weiss was dazu?

Hallo Peter,

da muss ich passen.
Fahr besser auf eine Waage - dann hast Du es.
Es wäre für mich der Horror auf der Hinfahrt in den Urlaub wegen Übergewicht Theater mit der grünweißen Rennleitung zu bekommen.
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Viele Grüße
Stefan

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  #5  
Alt 08.03.2007, 19:39
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Vielen Dank erstmal für die Antworten,

Zumindest die Frage mit der Vignette/Go-Box ist beantwortet.

Wofür die beiden Einträge F.1 und f.2 genau sind weiss ich zwar immer noch nicht.......

dafür hat mir am besten der Hinweis gefallen, dass die Stützlast zum Zugfahrzeug gerechnet wir. Das war mir zwar auch vorher klar, beim Lesen fiel mir dann jedoch ein: Ich nehme jetzt immer einen 17er Schlüssel mit. Dann kann ich, wenn ich gewogen werde, die Achse nach vorne versetzen bis die Stüzlast z.B -100kg ist. Dann kann ich doch mehr zuladen im Wohnmobil

@all Skeptiker: Ich war natürlich vor der Aktion auf der Waage mit dem Fahrzeug. Da ist noch genug zum Zuladen....
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  #6  
Alt 09.03.2007, 06:24
suncamper2005
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tam tam ums gewicht

Hatte auch schon Problem mit dem Gewicht ( beim Auto WOWA gespann)

einerseits haben wir WoWa fahrer es leichter da das zugfahrzeug bis 3,5 t sein darf und hinten drann die Sintflut und KEINE GO BOX.

andererseits hats bei mir Gesamtgewicht Höchstzulässig 3,8 T alles zusammen und so musste der E zu B Schein her.

Zuerst alles auf 3,5 t hintypisiert das wir fahren konnten, einmal auf die waage war der WoWa schon 210 kilo überladen (Shit)

Tja richtig umgeladen in den Van gings dann auf der Autostrada 100 km schnell.

Nun ganz offiziel´mit Hängerschein und 3,8 t unterwegs stehen laut Gesetz nur mehr 80 km/h an.

so oder so ein .....

Gruß Chri
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  #7  
Alt 08.03.2007, 18:09
marcus marcus ist offline
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Hallo
Wenn Dein Womo in Deutschland nur 3,5 to zGG hat, dann gilt das so auch im Ausland.
Früher stand im Fahrzeugschein drin, Abgelastet ohne techn. Änderung.

Insofern bin ich überrascht, dass das WOMO inÖsterreich nach Überladung Mautpflichtig werden soll, die Maut gilt dort doch auch für das ZGG und nicht das Tatsächliche gewicht (Berny?)
Das Problem ist bei einer Überladung in Deutschland ein anderes: über 10% Übrladung muß eine Abladung erfolgen, sonst wird die Weiterfahrt nicht gestattet.
Und bei der Abladung muß dies auf das zGG erfolgen.

mfg

Marcus
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