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  #14  
Alt 25.05.2007, 11:38
hobbycaptain
Gast
 
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also:

1) KFZ bis 3,5 t höchster zulässiger Gesamtmasse mit leichtem Anhänger: 50/100/100/100 (Ortsgebiet/freiland/Autostrasse/Autobahn)

2) KFZ bis 3,5 t höchster zul. Gesamtmasse mit schwerem Anhänger, wenn die Summe der höchstzul. Gesamtmassen 3,5 t nicht überschreitet: 50/80/80/100

3) KFZ mit schwerem Anhänger, wenn die Summer der höchstzul. Gesamtmassen mehr als 3,5 t beträgt: 50/70/70/80

E zu B ist nur für Punkt 3 notwendig.


PS:
Definition leichter Anhänger: bis 750 kg höchstzul. Gesamtmasse
Definition schwerer Anhänger: über 750 kg höchstzul. Gesamtmasse
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