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#2
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Und warum wandelst Du den Trailer nicht zurück an den Verkäufer?
Seit 1996 oder 1997 sind EU-weit Rückfahrautomatik bei neuzuzulassenen Trailer vorgeschrieben, auch in Deutschland, so auch in Österreich. Der in Stuttgart gekaufte Trailer ist warscheinlich älteren Datums. Also zurück mit dem an den Verkäufer! ![]() |
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