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  #7  
Alt 06.07.2007, 20:24
Awi
Gast
 
Beiträge: n/a


Also ich denke mal, dass diese leuchten auch im Ausland nicht ganz astrein sind. Es geht ja nicht nur um die BSH ZUlassung. Es geht auch darum wie die Beleuchtung angebracht werden soll. Topplicht 1m über dem Zweifarbenlicht wird wohl auch im Ausland gelten?
Gruß
Jörg
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