Also Berny,
mit aller Zurückhaltung: diese Rechtsprechung verstehe ich nicht! Es gibt sicher schwarze Schafe auf Verkäuferseite bei ebay, ABER wenn jemand sein Fahrzeug als "mit gravierenden Mängeln" UND "Bastlerfahrzeug" beschreibt UND die Auktion ab 1.- Euro startet UND die Möglichkeit der Vorab- Besichtigung gegeben gewesen wäre... sorry, aber wovor bitte muss der Käufer geschützt werden, wenn er all dies nicht berücksichtigt und eine Besichtigung nicht in Anspruch nimmt???
In dem speziellen Fall sehe ich´s eher so, dass der Verkäufer vor einem Käufer geschützt werden muss, der alles außer Acht läßt, auf "blauen Dunst" hin mal eben 4000.- Euro bietet (immerhin waren das mal 8000.- DM) und dem dann zum guten Schluss einfällt, dass die ersteigerte Ware den gebotenen Betrag nicht wert sein könnte und sich vor der Bezahlung drückt
Oder glaubst Du, der Käufer hätte z. B. freiwillig 2000.- Euro mehr bezahlt, wenn er bei Abholung festgestellt hätte, dass die Karre deutlich mehr wert gewesen wäre?!