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#5
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Hermann,
Gemisch tanken ist unüblich. Siehe auch TCW3-Sache von Rainer. Also tankst du in HR (und auch in A) (irgendein) Benzin und gibt TCW3-2T-Öl dazu. Fertig. In HR ist an und für sich generell das Transportieren von mit Benzin gefüllten Behältern verboten (auch gefüllte 5l-Reservekanister sind verboten). Ich hab zwar auch immer mit, aber man darf sich nicht wundern, wenn man bei einer Kontrolle gegebenenfalls zahlt.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von allen. (Karl Valentin) |
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