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Smalltalk Alles was wo anderst nicht reinpasst. |
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#1
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Der blanke Horror - auch für den Bootsfahrer...
![]() ![]() Mit Schuldzuweisungen bin ich trotzdem vorsichtig, auch wenn mit "zuraste" zumindest grobe Fahrlässigkeit suggeriert wird. 200 m sind schon ganz schön weit weg vom Ufer und im vielleicht auch noch bewegten Wasser sind zwei Köpfe äußerst leicht zu übersehen. Wer schon einmal ein "echtes" Mann-über-Bord-Manöver gefahren ist, weiß wovon ich rede. Wenn dann die Köpfe auch noch regelmäßig abtauchen... ![]() Hand aufs Herz - wer ist denn immer wesentlich weiter wie 200 m vom Ufer entfernt wenn er in Gleitfahrt fährt ("rast")? An Gebieten, die nicht nach Badestrand aussehen? Dieser Unfall sollte uns alle zu größter Konzentration, Vorsicht und Aufmerksamkeit mahnen. Allein mit dem Finger auf Andere zu zeigen hilft da nicht. ![]() ![]() Viele Grüße, Oliver Geändert von neandertaler (07.08.2008 um 19:23 Uhr) |
#2
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Im Abstand von 300 m zum Ufer ist in HR Gleitfahrt verboten. Da gibt's nix dran zu rütteln und mit "rasen" ist bestimmt nicht Verdrängerfahrt gemeint.
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Viele Grüsse Evi & Olaf |
#3
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Ja,
leider passieren solche Dinge immer mal wieder. Viele schwimmer wissen auch nicht, wer schwer sie selbst zu sehen sind, es brauch nur eine kleine Welle zu kommen und man sieht dort hinter keinen Kopf mehr. Habe es diesen Sommer leider auch wieder erlebt, das Schwimmer ihre Zonen verlassen und sich so selbst in Gefahr bringen. Das schlimmste was ich diesen Sommer gesehen habe, dass ein paar Schnorchler im Hafenbereich geschnorchelt sind und ab und zu mal für eine Minute unter Wasser verschwinden, keine Boje weit und breit!! Ich denke bei vielen ist es unwissenheit!!! Gruß Alex |
#4
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Servus Alex
![]() ![]() da geb ich Dir schon Recht, viele Schnorchler verhalten sich fahrlässig. Aber nicht zuletzt wir als "mit Nachweis befähigte" Bootsfahrer sollten mit Schnorchlern/Schwimmern/Tauchern rechnen. Und ehrlich, wenn wir konzentriert fahren, das Fahrwasser beobachten, mit angemessener Geschwindigkeit fahren, sollten wir solche Situationen auch im Griff haben. Speziell wo sich Leute am Strand aufhalten ist höchste Aufmerksamkeit geboten. Und in der Nacht in Ufernähe zu rasen, ist lebensgefährlich, denn dann hat man die Situation nicht mehr unter Kontrolle. Gruß Peter
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#5
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unfall
Zeitungen schreiben viel wenn der Tag lang ist und jede etwas anderes.
Gleitfahrt ist für einen Gleiter nicht rasen sondern Marschfahrt + Jeder der sich über die Regelung auf Rab aufregt das im südteil des Barbatski Kanal nur Verdrängerfaht zugelassen ist wird jetzt sicher mal nachdenken Wie schwer es ist auf dem Wasser die Entfernung richtig einzuschätzen kennen ja die meisten eh aber die Zeitungen können das sicher besser. Schwimmer wissen gar nicht das sie auch Regeln unterliegen Verhaftet wird der Skipper auf jeden Fall, auch wenn er unschuldig ist. Ist ein ganz normaler Vorgang bis zur Klärung wird er eine Zelle bekommen, ist leider so.
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Gruß Herbert |
#6
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Hi Geri!
Erst einmal mein Mitgefühl den Angehörigen der Unfallopfer! Danke Geri für den Beitrag. Danke deshalb weil ich mich immer wieder selber an der Nase nehmen muss dass ich nicht ab und zu auch zu schnell am Ufer fahre. Sollte mir ein Beispiel sein um in Zukunft weiterhin bedacht in Küstennähe zu fahren. Vor allem im Hafen - oder Buchtenbereich. Wenn man die Schwimmer nicht sieht, die hören einen wirklich nicht wenn man in VErdrängerfahrt richtung Mohle fährt. Mir ist das selber schon passiert dass ich rund ums Boot schwamm, die Konzentration aufs Boot gerichtet und das herannahende Boot nicht gehört habe. Um Links zu sehen, bitte registrieren LG Mathias
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LG Mathias . ![]() ![]() ... Zugfahrzeug LMC Cruiser 674G Liberty auf Fiat Ducato 2,3 Um Links zu sehen, bitte registrieren
Geändert von reini0077 (07.08.2008 um 21:38 Uhr) Grund: weils nicht passt |
#7
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Da läuft es einem echt kalt den Rücken runter,
denn - Hand auf´s Herz - wer kann schon die 300m-Grenze genau einschätzen...? Da man aber als Bootler einen Schein gemacht und solche Regeln gelernt hat, ist es nur logisch, da lieber auf Nr. Sicher zu gehen, als auf sein Recht zu pochen, oder? Fürs Schwimmen oder Schnorcheln braucht man keinen Schein, also macht man sich auch erfahrungsgemäss wenig Gedanken, ob´s Recht oder Unrecht ist, was man da gerade macht. Ähnlich unbeschwert waren wir schliesslich auch mal "führerscheinfrei" mit´m Schlauchi unterwegs, da gab´s auch einige Situationen, die mir im Nachhinein noch einen Schauer übern Buckel jagen! Heute weiss man´s besser... Ausserdem kann man von Kindern und Jugendlichen wohl kaum erwarten, dass die wissen, wo jetzt genau die 100 oder 150 oder 200m Grenze zu ziehen ist... Solche Berichte sind zwar grausam, aber man ist doch mal wieder sensibilisiert. Viele Grüsse, Simone
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...sonnige ![]() ![]() |
#8
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Zitat:
![]() Hier hat jemand einen anderen Wassersportler schlicht getötet (man kann auch sagen umgebracht ![]() ![]() ![]() Die Frage wieviel SCHULD er hatte müssen Gerichte klären ! und niemand würde hier über Scheine oder dergl. diskutieren, wenn jemand mit einem Auto einen 16-jährigen umgefahren hätte, der am Rande des Bürgersteiges läuft ![]() ![]() ![]() Leider haben viele/die Meisten die Regeln NICHT gelernt, auch nicht verwunderlich, wenn man hier die Diskussionen um Führerscheine verfolgt ![]() Aber selbst dann : jemand hat einen Menschen getötet und einen zweiten schwer verletzt, dies kann nicht ohne Verfahren ausgehen und ich hoffe er verbringt noch längere Zeit da wo er jetzt ist ![]() |
#9
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Geändert von Ujevic (07.08.2008 um 22:43 Uhr) |
#10
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Zitat:
![]() ![]() Schon erstaunlich, wie schnell jemand nur auf Grund eines Zeitungsberichtes verurteilt werden kann. ![]() Ich hoffe, im Interesse aller Beteiligter, dass es eine gründliche Untersuchung und ein faires Verfahren geben wird. Sobald Kinder im Spiel sind, nehmen bei solchen Dingen nur allzu schnell die Gefühle Überhand. ![]() Stellt sich heraus, dass er volle Lotte durch eine Badebucht, voll mit Schwimmern geballert ist und / oder gegen Gesetze (300 m Abstand) verstoßen hat, soll er seine Strafe bekommen. Genau so muss er aber auch frei gesprochen werden, falls die Untersuchungen ergeben, dass die Jungs fern ab vom Ufer und ohne Taucherboje an einer Stelle schnorchelten, an denen er einfach nicht mit ihnen rechnen konnte. Also: fahre ich den 16-Jährigen der auf dem Gehweg geht um, bin ich dran. Klar. Das ist auch richtig so. Rennt mir der gleiche Typ aber nachts besoffen vors Auto, hätte ich ihn wohl auch den Rest meines Lebens auf dem Gewissen - es wird aber wohl niemand ernsthaft behaupten wollen, dass ich daran "schuld" hätte. Derartige Unfälle müssen mit einer ruhigen Hand, Distanz und Besonnenheit untersucht werden. Lynchjustiz und Hexenverbrennung hilft letztlich niemandem. Viele Grüße, Oliver |
#11
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oliver, ich geb dir absolut recht. nur wird es schwer, den ort des geschehens im nachhinein festzustellen. 200m sind schon recht weit weg, auf alle fälle ist das nicht in unmittelbarer nähe des strandes. bitte mal irgendjemanden, dir auf der strasse eine distanz von 200 oder 300 metern zu schätzen. da werden die meisten daran scheitern.
klar gibt es gesetze, aber es wäre auch mal nett, wenn schwimmer zur rechenschaft gezogen werden würden. in jezera ist es ja auch ein beliebter kindersport, die hafeneinfahrt zu durchschwimmen. und weils so lustig ist, natürlich mit kopfsprung von der hafenmauer. da sieht man was ins wasser auftauchen und etliche meter weiter, mitten in der fahrrinne, taucht auf einmal ein kopf auf. klar muß ich als bootsfahrer ausweichen, aber trotzdem gehört sojemand mal darauf hingewiesen, dass sein verhalten lebensgefährlich ist. Zitat:
einen schnorchler ohne die dafür vorgesehene boje zu erkennen, ist schwer, noch dazu, wenn die sonne tief steht. viel mehr als der schnorchel schaut da nicht aus dem wasser. und da muß ich nichtmal in gleitfahrt sein, um wen ernsthaft zu verletzen. das geht in verdrängerfahrt auch. lg martin |
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