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Schlauchboot Alles über zerlegbare Schlauchboote mit beweglichem Boden.

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  #1  
Alt 08.09.2008, 19:33
stebn stebn ist offline
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...ihr verwechselst hier wieder Garantie und Gewährleistung!!

Garantie muss keiner geben! Ist nur freiwillig!

Gesetzlich gibt es nur eine Gewährleistung und soviel ich weiss gibt es kein Gesetz wo eine Privatperson eine Gewährleistung geben muss!

Oder hat einer schon den Gesetzestext gesehen/gelesen?? Davon wird immer nur geredet!!

Nur bei einer Sache muss eine Privatperson haften! Uns zwar dann wenn Mängel verschwiegen werden.

Wenn aber aus "Unwissenheit" eine Falsche Angabe gemacht wird glaube ich nicht dass man als Privatperson haften muss!

Wenn der Käufer keine Ahnung hat muss er sich eben informieren bei jemanden der Ahnung hat.

Hier gibt es aber genug Anwälte die sich damit besser auskennen und sich dazu bestimmt melden werden
__________________
Gruß Stefan
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  #2  
Alt 08.09.2008, 19:52
ctender ctender ist offline
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Cool

jepp stebn

ich lass mich mal überraschen...

gruß nick
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  #3  
Alt 08.09.2008, 20:24
Erich der Wikinger Erich der Wikinger ist offline
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Privatkauf

Hallo Nick,

dies ist jetzt keine rechtsverbindliche Auskunft.

Aber: Die Tatsache, dass es sich nicht um Hypalon handelt, hat nix damit zu tun, dass das Boot kaputt ging.

Wenn Du beweisen kannst, (und da sieht es gut aus, wenn Du einen Beleg für die Durchsicht z. B. Rechnung hast) dass das Boot von einer Fachfirma repariert wurde, hat der Reklamierende schon mal schlechte Karten.

Da Du ja aus Unkenntnis eine Falschauskunft gegeben hast, sollte auch dies kein Riesenproblem darstellen.

Einen Anwalt wirst Du aber ziemlich sicher benötigen, denn hier sollte ein Fachmann Deine Rechte wahren.

Hoffentlich geht alles gut für Dich aus.

Vor Gericht und auf See bist Du in Gottes Hand.

Gruß Erich
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  #4  
Alt 08.09.2008, 20:52
Padmos Padmos ist offline
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Mängel - Beweislast

Zitat:
Zitat von Erich der Wikinger Beitrag anzeigen
Hallo Nick,

dies ist jetzt keine rechtsverbindliche Auskunft.

Aber: Die Tatsache, dass es sich nicht um Hypalon handelt, hat nix damit zu tun, dass das Boot kaputt ging.

Wenn Du beweisen kannst, (und da sieht es gut aus, wenn Du einen Beleg für die Durchsicht z. B. Rechnung hast) dass das Boot von einer Fachfirma repariert wurde, hat der Reklamierende schon mal schlechte Karten.

Da Du ja aus Unkenntnis eine Falschauskunft gegeben hast, sollte auch dies kein Riesenproblem darstellen.



Gruß Erich
Stimmt auch nicht ganz, Erich.

Wenn die "Eigenschaft" Hypalon zugesichert wird, muß sich der Verkäufer daran festhalten lassen.
Basta.
...und im Prozeß IST das ein Riesenproblem.

Was den Mangel anbetrifft und die Reparatur durch die Fachfirma:
a) Muß der Käufer den Mangel zwar beweisen (also sein Vorhandensein bei Gefahrübergang).
b) Letztlich wird es aber darauf ankommen, ob es sich insoweit um normalen Verschleiß handelt oder eine Reparatur, die schlichtweg insuffizient war - und für das Gegenteil trägt der Verkäufer die Beweislast.
...und das ist im Prozeß ebenfalls ein ziemlicher Brocken - v.a. gemessen am Streitwert, denn hier wird es gegegebenenfalls auf ein Sachverständigengutachten ankommen, das die Kosten des Rechtsstreits mit ziemlicher Sicherheit übersteigt.

...nix für ungut.

Grüße
Flo alias Padmos
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  #5  
Alt 08.09.2008, 20:56
Benutzerbild von trolldich
trolldich trolldich ist offline
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So wie Padmos es erklärt so hat es mir mein RA auch erklärt und so ist es! (Habe ihn gerade mal angerufen und den Fred durchlesen lassen)
Eine zugesicherte Eigenschaft (Hypalon) fehlt und das ist ein ziemliches Problem.
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  #6  
Alt 08.09.2008, 21:04
Padmos Padmos ist offline
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Erklärung...

Zitat:
Zitat von trolldich Beitrag anzeigen
So wie Padmos es erklärt so hat es mir mein RA auch erklärt und so ist es! (Habe ihn gerade mal angerufen und den Fred durchlesen lassen)
Eine zugesicherte Eigenschaft (Hypalon) fehlt und das ist ein ziemliches Problem.
...woran das wohl liegen könnte, dass da Dein Ra mit mir übereinstimmt.......

...aber ich bin natürlich froh, dass der Kollege dieselbe Auffassung vertritt...

Grüße aus dem Allgäu...

Flo...
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  #7  
Alt 08.09.2008, 21:17
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trolldich trolldich ist offline
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Zitat:
Zitat von Padmos Beitrag anzeigen
...woran das wohl liegen könnte, dass da Dein Ra mit mir übereinstimmt.......

...aber ich bin natürlich froh, dass der Kollege dieselbe Auffassung vertritt...

Grüße aus dem Allgäu...

Flo...
Ja, ja, mein Ra ist halt ein cleveres Kerlchen Nicht nur im Allgäu sitzen prima Leute!
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  #8  
Alt 08.09.2008, 21:12
ctender ctender ist offline
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Rotes Gesicht

Zitat:
Zitat von Erich der Wikinger Beitrag anzeigen
Hallo Nick,

dies ist jetzt keine rechtsverbindliche Auskunft.

Aber: Die Tatsache, dass es sich nicht um Hypalon handelt, hat nix damit zu tun, dass das Boot kaputt ging.

Wenn Du beweisen kannst, (und da sieht es gut aus, wenn Du einen Beleg für die Durchsicht z. B. Rechnung hast) dass das Boot von einer Fachfirma repariert wurde, hat der Reklamierende schon mal schlechte Karten.

Da Du ja aus Unkenntnis eine Falschauskunft gegeben hast, sollte auch dies kein Riesenproblem darstellen.

Einen Anwalt wirst Du aber ziemlich sicher benötigen, denn hier sollte ein Fachmann Deine Rechte wahren.

Hoffentlich geht alles gut für Dich aus.

Vor Gericht und auf See bist Du in Gottes Hand.

Gruß Erich

Hallo Erich,

das ist ja das was ich auch meine, den käufer hätte es nie und nimmer gestört wenn nichts kaputt gegangen wäre.

zumal er ja gleich nach erhalt der hersteller angaben hätte reklamieren können.

nun isses aber angeblich kaputt !
nach ca. 3 - 4 monaten und mehrmaligem gebrauch

gruß und danke

nick
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  #9  
Alt 08.09.2008, 20:27
Alex89 Alex89 ist offline
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Aber unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Aber ich würde mich dagegen währen!!!

Gruß

Alex
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  #10  
Alt 08.09.2008, 20:30
hobbycaptain
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Zitat:
Zitat von Alex89 Beitrag anzeigen
Aber unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Aber ich würde mich dagegen währen!!!

Gruß

Alex

ich würde mich dagegen wehren .

Und die Unwissenheit, die nicht vor Strafe schützt, gilt in der Stvo, im ABGB und sonst wo, aber nicht im ebay.
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  #11  
Alt 08.09.2008, 20:40
Padmos Padmos ist offline
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Mängelgewährleistung

Zitat:
Zitat von stebn Beitrag anzeigen
...ihr verwechselst hier wieder Garantie und Gewährleistung!!

Garantie muss keiner geben! Ist nur freiwillig!

Gesetzlich gibt es nur eine Gewährleistung und soviel ich weiss gibt es kein Gesetz wo eine Privatperson eine Gewährleistung geben muss!

Oder hat einer schon den Gesetzestext gesehen/gelesen?? Davon wird immer nur geredet!!

Nur bei einer Sache muss eine Privatperson haften! Uns zwar dann wenn Mängel verschwiegen werden.

Wenn aber aus "Unwissenheit" eine Falsche Angabe gemacht wird glaube ich nicht dass man als Privatperson haften muss!

Wenn der Käufer keine Ahnung hat muss er sich eben informieren bei jemanden der Ahnung hat.

Hier gibt es aber genug Anwälte die sich damit besser auskennen und sich dazu bestimmt melden werden

Stefan, nicht böse sein, aber, was Du da schreibst, ist komplett unrichtig.
1. Selbstverständlich haftet auch der private Verkäufer.
Er kann gegenüber dem privaten Käufer die Mängelgewährleistung ausschließen.
2. Das kann der gewerbliche Verkäufer dem Verbraucher gegenüber nicht.
3. Und selbstverständlich wird für die Zusicherung von Eigenschaften gehaftet, gar keine Frage - Regelung: § 434 I/II BGB.

Padmos
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  #12  
Alt 08.09.2008, 21:11
stebn stebn ist offline
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Zitat:
Zitat von Padmos Beitrag anzeigen
Stefan, nicht böse sein
..wieso sollte ich böse sein???

...ich habe nochmal ein bisschen nachgeschaut!!

Danke hast recht beim Privatverkauf gibt es eine Haftung wenn man diese nicht ausschließt.
Da hatte wohl der Rechtsanwalt im Fernseh keine Ahnung aber das warst du wohl nicht


noch etwas gefunden!!

...beim Privatverkauf gibt es keine Beweislastumkehr, das heisst der Käufer muss sofort nach Übergabe den Mangel beweisen!!
__________________
Gruß Stefan
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  #13  
Alt 08.09.2008, 21:40
Padmos Padmos ist offline
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Beweislastumkehr

Zitat:
Zitat von stebn Beitrag anzeigen
..wieso sollte ich böse sein???

...ich habe nochmal ein bisschen nachgeschaut!!

Danke hast recht beim Privatverkauf gibt es eine Haftung wenn man diese nicht ausschließt.
Da hatte wohl der Rechtsanwalt im Fernseh keine Ahnung aber das warst du wohl nicht


noch etwas gefunden!!

...beim Privatverkauf gibt es keine Beweislastumkehr, das heisst der Käufer muss sofort nach Übergabe den Mangel beweisen!!
Also ja und nein.

Ja - der im Fernsehen bin ich NICHT gewesen.

Nein - das mit der Beweilastumkehr stimmt zwar.
ABER: Die Beweislast des Käufers ist sozusagen "zweigeteilt" - zunächst muß der Käufer beweisen, DASS ein Mangel vorhanden ist.

Bei der Frage, ob dieser bei ÜBERGABE bereits vorhanden WAR, gibt es durchaus Beweislasterleichterungen.
Denn wenn es dem Käufer gelingt, zu beweisen, dass der Mangel konstruktions- oder wie hier: reparaturbedingt - (wieder) aufgetreten ist (sein könnte, wir wissen es ja nicht im konkreten Fall) und durch bestimmungsmäßigen Gebrauch nicht vermieden werden konnte, wird die Schlußfolgerung , dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war,
zulässig sein...

...grundsätzlich würde ich aber im Prozeß erstmal behaupten, dass der Mangel vom KÄUFER zu vertreten ist - besonders dann, wenn, wie hier, die Sache bereits gebraucht wurde (und zwar auch vom Käufer, wenn es sich um eine gebrauchte Sache handelt ).

....usw. usw. usw. usw.....

...Grüße vom Flo...
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  #14  
Alt 08.09.2008, 21:55
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Zitat:
Zitat von Padmos Beitrag anzeigen
...grundsätzlich würde ich aber im Prozeß erstmal behaupten, dass der Mangel vom KÄUFER zu vertreten ist -
Ihr RAs seit ja schon Säcke
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  #15  
Alt 08.09.2008, 22:40
ctender ctender ist offline
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Cool

also ich sag für heute erstmal

so richtig danke für die vielen meinungen und vorschläge
daß das nicht ganz einfach wird denke ich mit schon,
aber man kann sich nicht alles gefallen lassen auch nicht als
verkäufer !

grüße aus dem allgaeu
nick
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