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Alt 10.05.2004, 18:50
Benutzerbild von dodl
dodl dodl ist offline
nomen est omen
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Hallo,

Die Sache ist die, dass ueblicherweise das Gastland den Schein akzeptiert, der auch in deinem Heimatstaat vorgeschrieben ist. Nun ist logischerweise in A kein Kuestenschein vorgeschrieben. Jetzt waere nach dieser Auffassung fuer Österreicher theoretisch garkein Schein noetig. Man kann sich aber wieder nicht drauf verlassen, dass das Gastland fahren ganz ohne Schein akzeptiert :)

Wenn du jetzt ein HR Patent und den Rechtslagebescheid hast, wird dir das in Italien bei einer Kontrolle sehr hilfreich sein, wenn der Polizist was schriftliches haben will. Wobei, obwohl offiziell nicht anerkannt, mir kein einziger Fall bekannt ist, wo einer der unzaehligen Oesterreicher mit HR Patent in I irgendein Problem gehabt haetten.

Und wenn du auf Nummer sicher gehen willst, dann rufst du kurz die Botschaft in 1030 Wien an. Die sind nett dort. Ich hab aber die Nummer grad nicht hier...

cu
martin
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