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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#3
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Hallo Wolfgang,
kann Reini nur bestätigen, denn genau das wollen die Kroaten ja vermeiden mit der sogenannten Fremdcharter Formel. Aus meiner Sicht ist das eher nur unter Vater x Sohn möglich mit notariell beglaubigter und konsularisch bestätigter Verwandschafts-Vollmacht. Aber in HR gibt es viele Möglichkeiten für die Auslegung von gesetzlichen Vorschriften, daher bitte äußerst vorsichtig sein, es ist halt der Balkan ... ![]() |
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