Verlink uns
Zurück   Schlauchbootforum > Allgemeines > Papierkram

Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 19.04.2009, 10:06
Benutzerbild von reini0077
reini0077 reini0077 ist offline
Erfahrener Benutzer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 6.407
abgegebene "Danke": 2

Boot Infos

Hallo Gerald,

soviel ich weiß sind dies 2,55m die erlaubt sind.
Alles ander fällt unter Sondertransporte und bedarf besonderer Genehmigungen und dergleichen.

lg Reini
__________________
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gern behalten.
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 19.04.2009, 11:02
Benutzerbild von tirador
tirador tirador ist offline
Mädchenbootfahrer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 08.08.2008
Beiträge: 819
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Zitat:
Zitat von reini0077 Beitrag anzeigen
soviel ich weiß sind dies 2,55m die erlaubt sind.
Alles ander fällt unter Sondertransporte und bedarf besonderer Genehmigungen und dergleichen.

lg Reini
Da kann ich Reini nur zustimmen. Alles über 2,55 Meter ist ohne Sondergenehmigung
tabu.

Deshalb heisst es bei uns Luft raus bevor es auf die Straße geht
__________________
Grüße Denny und Hartmut
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 19.04.2009, 12:45
Benutzerbild von Kleinandi
Kleinandi Kleinandi ist offline
Greifvogelfreund
Treuesterne:
 
Registriert seit: 25.08.2005
Beiträge: 5.115
abgegebene "Danke": 8

Boot Infos

Hi
Die 2.55 gelten übrigens für ganz Europa..............................

Um Links zu sehen, bitte registrieren
__________________
LG Andi

Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 19.04.2009, 14:20
rotbart
Gast
 
Beiträge: n/a


Zitat:
Zitat von Kleinandi Beitrag anzeigen
Hi
Die 2.55 gelten übrigens für ganz Europa..............................

Um Links zu sehen, bitte registrieren

Hi
wie immer gibts es in EUropa natürlich einige Ausnahmen (auch bei der Geschwindigkeit)
eine Detailliste (Europa) gibt bei ADAC downzuloaden.

Anzumerken ist auch noch das der Aufbau / Auflage / Boot rechts und links nur 30 cm überstehen darf (gemessen ab den hinteren Lichtern) und 1/10 der Hängerlänge nach hinten überstehen darf (ebenfalls ADAC und STVO)

Um Links zu sehen, bitte registrieren
Mit Zitat antworten
Antwort

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 13:15 Uhr.


Powered by vBulletin
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright © 2005 - 2025 , https://schlauchboot-online.com