![]() |
|
![]() |
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
||||
|
||||
Zitat:
![]() @hermann2441 Im Schein sind 750 kg ungebremst / 1800 kg gebremst eingetragen. ![]()
__________________
Gruß Michael ![]() |
#2
|
|||
|
|||
Zitat:
Um das zu beantworten fehlt mir jedoch die Kenntnis. Viele Grüße Wolfgang |
#3
|
|||
|
|||
hallo,
den trailer ablasten, es ist wurscht was im schein steht, du darfst nur nicht drüber, mach einfach einen 450kg anhänger draus, würde ich beim kauf dem verkäufer sagen das ich das so will, aber denke dran, 2 x kaufen ist nicht billiger, ob du mit dem glücklich wirst, ![]() hätte mir zuwenig ausstattung, man sollte es auch alleine können, das boot aus dem wasser zu bekommen, sonst hast immer balast mit dabei, auch wenn du mal alleine sein willst, ![]() |
#4
|
|||
|
|||
Mit dem Fahrzeug zur Waage fahren und dann mit dem Wiegeschein zum TÜV Dekra usw.
Dort wird dann ein Vordruck erstellt mit dem du dann zum Straßenverkehrsamt fährst. Da wird dann die Eintragung geändert. Kosten etwa 25Euro beim Gutachter und 12 Euro beim Straßenverkehrsamt. Wenn du den Trailer ablasten lässt musst du das auch so machen. Nur brauchst du dann nicht zur Waage fahren. Sollte dein Auto keine 1667kg wiegen kannst sowieso nur den Trailer ablasten um die 100km/h zu bekommen. Solltest du dir aber ein neues Auto kaufen musst du unter Umständen wieder das Leergewicht ändern lassen. Wenn der Trailer abgelastet genug Reserven hat und du nichts ändern ( Boot oder Ab ) willst kannst du natürlich besser den Trailer ablasten lassen.
__________________
Gruß Stefan Geändert von stebn (28.05.2009 um 13:40 Uhr) |
![]() |
Themen-Optionen | |
Ansicht | |
|
|