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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 02.10.2009, 19:18
Benutzerbild von Berny
Berny Berny ist offline
Berny
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Boot Infos

Prinzipiell sollte der Kaufvertrag reichen, weil du das Boot nicht in den EU-Raum gebracht hast, sondern der Verkäufer.
Ergo müßte sich die Finanz an den Verkäufer wenden.

Den Passus, den Dieter erwähnte, sich sicherlich nicht schlecht, kann sich ja der Verkäufer dann nicht mehr auf irgenwas ausreden.

Das mit älteren Versicherungen usw wäre auch nicht schlecht, zeigt es ja, dass das Boot schon vor dem Verkauf im EU-Raum in Verkehr gebracht wurde.
Dann sollte man aber auch drauf achten, dass die Versicherung zum Boot passt (SNR usw checken!)
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  #2  
Alt 02.10.2009, 21:59
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trolldich trolldich ist offline
Schwarzfahrer
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Boot Infos

Ich lese hier immer wieder von CE-Zertifikaten. Ich habe im Leben noch keins gebraucht oder gar vorzeigen müssen - und ich habe schon mehr als ein Boot beim WSA angemeldet, umgemeldet und abgemeldet. Dito Motor.
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  #3  
Alt 02.10.2009, 22:31
rotbart
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Hi
also mal vorsichtig

Fall (A) Privatperson -> Privatperson
Umsatzsteuer interessiert in der EU nicht, CE Konformität schon !

Fall (B) Händler an Privatperson
muß mit Umstatzsteuer verkaufen UND ausweisen CE wie oben , ist der Händler im Ausland kann man ohne IVA o.ä. ausführen muß aber bei Grenzübertritt MwSt zahlen. Interessant wenn die Umsatzsteuer im Ausland höher ist !!!

Fall (C) Händler an Händler
Ohne Umsatzsteuer CE wie oben

Fall (D) einer hat seine 20m Yacht mit Schwarzgeld gekauft oder in USA und will nun nach D an Privat verkaufen !!!!

Siehe Berny den Straftatbestand hat der Verkäufer geschaffen, nicht der Käufer ob der nachzahlen muß ist juristisch umstritten, denn Privat -> Privat ist ja nicht mit IVA , TVA oder MwSt belastet.
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  #4  
Alt 04.10.2009, 09:11
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Berny Berny ist offline
Berny
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Zitat:
Zitat von trolldich Beitrag anzeigen
Ich lese hier immer wieder von CE-Zertifikaten. Ich habe im Leben noch keins gebraucht oder gar vorzeigen müssen - und ich habe schon mehr als ein Boot beim WSA angemeldet, umgemeldet und abgemeldet. Dito Motor.
Wenn ein Händler in der EU ein Produkt verkauft, mußte es von vornherein ein CE haben (EU-Vorschrift!). Wenn der Verkäufer das nicht vorweisen kann, hast sowieso irgendein Problem! (außer bei gebrauchten, da gibts eben andere bestimmte Vorschriften)

Wenn du ein Produkt aus dem EU-Ausland importierst, wird auch CE verlangt, damit du es anmelden kannst.

Sie auch Um Links zu sehen, bitte registrieren, da wird das ganz gut erklärt.
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  #5  
Alt 04.10.2009, 19:40
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roehrig roehrig ist offline
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Boot Infos

HALT !!! Hier ging es um Steuer, nicht um CE-oder sonstewas

Also, wie bereits gepostet:

Bei Erwerb (nicht ein-, aus- wiedereinfuhr) wird in der Regel Mehrwertsteuer fällig. (Kenne eigentlich kein Land wo es das nicht gibt)
Variante a): Innerhalb der EU wird im Land des Verkäufers die MwSt abgeführt. Dann ist der innergemeinschaftliche Transport steuerrechtlich abgegolten.
Variante b): Im Land des Verkäufers wird keine MwSt abgeführt, dann wird Einfuhrumsatzsteuer fällig, Und zwar bei Einfuhr nach Deutschland.

Sind die Steuersätze gleich, oder sehr dicht beieinander (19 zu 20%) kann man eigentlich immer Variante a) anwenden, da sich der Aufwand (b)) nicht lohnt. Sollte man aber aus einem Land mit 30%MwSt nach Deutschland (19%) einführen würde ich folgendes vorschlagen:
entweder beim Verkäufer eine Verzichtserklärung unterzeichnen und sich damit verpflichten die MwSt in D abzuführen (Einfuhrumsatzsteuer), oder bei der Ausreise (hier aus I) die dort entrichtete MwSt zurück fordern, und dann Einfuhrumsatzsteuer in D bezahlen.


Bei einer Rückreise aus HR (hier auch gefragt): Wurde das Boot nicht dort erworben, kann es keine Forderungen geben. Siehe oben !!! Bei der hier geschilderten Ausfuhr kann es eigentlich keine steuerlichen Probleme mit dem HR-Zoll gegeben haben, denn die haben ja über den Verkäufer ihre Steuern erhalten. Die Slowenen könnten für die Einfuhr in die EU Einfuhrumsatzsteuer haben wollen.....siehe oben !!!
__________________
Manuel
LK Göttingen, Südniedersachsen


Erstens: ...es kommt anders...und zweitens: Als man denkt !
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  #6  
Alt 06.10.2009, 11:47
rotbart
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Beiträge: n/a


Zitat:
Zitat von roehrig Beitrag anzeigen
HALT !!! Hier ging es um Steuer, nicht um CE-oder sonstewas

Also, wie bereits gepostet:

Bei Erwerb (nicht ein-, aus- wiedereinfuhr) wird in der Regel Mehrwertsteuer fällig. (Kenne eigentlich kein Land wo es das nicht gibt)
Jedes EU-Land, wenn es um den Erwerb von Neufahrzeugen geht

Frage wäre nun, ist ein Schiff ein Fahrzeug
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  #7  
Alt 06.10.2009, 21:09
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thball thball ist offline
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Boot Infos

Hallo,

der Thread im Yachtforum bezog sich auf die Durchsuchungen vom Zoll. Im Beitrag Nr. 9 hat jemand die Fragen der Zöllner (auch w/ MwST) aufgelistet.

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__________________
Viele Grüße vom Bodensee
Tom


Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee)
Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich!
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