![]() |
|
Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
![]() |
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
||||
|
||||
Prinzipiell sollte der Kaufvertrag reichen, weil du das Boot nicht in den EU-Raum gebracht hast, sondern der Verkäufer.
Ergo müßte sich die Finanz an den Verkäufer wenden. Den Passus, den Dieter erwähnte, sich sicherlich nicht schlecht, kann sich ja der Verkäufer dann nicht mehr auf irgenwas ausreden. Das mit älteren Versicherungen usw wäre auch nicht schlecht, zeigt es ja, dass das Boot schon vor dem Verkauf im EU-Raum in Verkehr gebracht wurde. Dann sollte man aber auch drauf achten, dass die Versicherung zum Boot passt ![]() |
#2
|
||||
|
||||
Ich lese hier immer wieder von CE-Zertifikaten. Ich habe im Leben noch keins gebraucht oder gar vorzeigen müssen - und ich habe schon mehr als ein Boot beim WSA angemeldet, umgemeldet und abgemeldet. Dito Motor.
|
#3
|
|||
|
|||
Hi
also mal vorsichtig Fall (A) Privatperson -> Privatperson Umsatzsteuer interessiert in der EU nicht, CE Konformität schon ! Fall (B) Händler an Privatperson muß mit Umstatzsteuer verkaufen UND ausweisen CE wie oben , ist der Händler im Ausland kann man ohne IVA o.ä. ausführen muß aber bei Grenzübertritt MwSt zahlen. Interessant wenn die Umsatzsteuer im Ausland höher ist !!! Fall (C) Händler an Händler Ohne Umsatzsteuer CE wie oben Fall (D) einer hat seine 20m Yacht mit Schwarzgeld gekauft oder in USA und will nun nach D an Privat verkaufen !!!! Siehe Berny den Straftatbestand hat der Verkäufer geschaffen, nicht der Käufer ob der nachzahlen muß ist juristisch umstritten, denn Privat -> Privat ist ja nicht mit IVA , TVA oder MwSt belastet. |
#4
|
||||
|
||||
Zitat:
Wenn du ein Produkt aus dem EU-Ausland importierst, wird auch CE verlangt, damit du es anmelden kannst. Sie auch Um Links zu sehen, bitte registrieren, da wird das ganz gut erklärt. |
#5
|
||||
|
||||
HALT !!! Hier ging es um Steuer, nicht um CE-oder sonstewas
Also, wie bereits gepostet: Bei Erwerb (nicht ein-, aus- wiedereinfuhr) wird in der Regel Mehrwertsteuer fällig. (Kenne eigentlich kein Land wo es das nicht gibt) Variante a): Innerhalb der EU wird im Land des Verkäufers die MwSt abgeführt. Dann ist der innergemeinschaftliche Transport steuerrechtlich abgegolten. Variante b): Im Land des Verkäufers wird keine MwSt abgeführt, dann wird Einfuhrumsatzsteuer fällig, Und zwar bei Einfuhr nach Deutschland. Sind die Steuersätze gleich, oder sehr dicht beieinander (19 zu 20%) kann man eigentlich immer Variante a) anwenden, da sich der Aufwand (b)) nicht lohnt. Sollte man aber aus einem Land mit 30%MwSt nach Deutschland (19%) einführen würde ich folgendes vorschlagen: entweder beim Verkäufer eine Verzichtserklärung unterzeichnen und sich damit verpflichten die MwSt in D abzuführen (Einfuhrumsatzsteuer), oder bei der Ausreise (hier aus I) die dort entrichtete MwSt zurück fordern, und dann Einfuhrumsatzsteuer in D bezahlen. Bei einer Rückreise aus HR (hier auch gefragt): Wurde das Boot nicht dort erworben, kann es keine Forderungen geben. Siehe oben !!! Bei der hier geschilderten Ausfuhr kann es eigentlich keine steuerlichen Probleme mit dem HR-Zoll gegeben haben, denn die haben ja über den Verkäufer ihre Steuern erhalten. Die Slowenen könnten für die Einfuhr in die EU Einfuhrumsatzsteuer haben wollen.....siehe oben !!!
__________________
Manuel LK Göttingen, Südniedersachsen Erstens: ...es kommt anders...und zweitens: Als man denkt ! ![]() |
#6
|
|||
|
|||
Zitat:
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Frage wäre nun, ist ein Schiff ein Fahrzeug ![]() ![]() ![]() |
#7
|
||||
|
||||
Hallo,
der Thread im Yachtforum bezog sich auf die Durchsuchungen vom Zoll. Im Beitrag Nr. 9 hat jemand die Fragen der Zöllner (auch w/ MwST) aufgelistet. Um Links zu sehen, bitte registrieren
__________________
Viele Grüße vom Bodensee Tom Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee) Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich! ![]() |
![]() |
Themen-Optionen | |
Ansicht | |
|
|