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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#13
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HALT !!! Hier ging es um Steuer, nicht um CE-oder sonstewas
Also, wie bereits gepostet: Bei Erwerb (nicht ein-, aus- wiedereinfuhr) wird in der Regel Mehrwertsteuer fällig. (Kenne eigentlich kein Land wo es das nicht gibt) Variante a): Innerhalb der EU wird im Land des Verkäufers die MwSt abgeführt. Dann ist der innergemeinschaftliche Transport steuerrechtlich abgegolten. Variante b): Im Land des Verkäufers wird keine MwSt abgeführt, dann wird Einfuhrumsatzsteuer fällig, Und zwar bei Einfuhr nach Deutschland. Sind die Steuersätze gleich, oder sehr dicht beieinander (19 zu 20%) kann man eigentlich immer Variante a) anwenden, da sich der Aufwand (b)) nicht lohnt. Sollte man aber aus einem Land mit 30%MwSt nach Deutschland (19%) einführen würde ich folgendes vorschlagen: entweder beim Verkäufer eine Verzichtserklärung unterzeichnen und sich damit verpflichten die MwSt in D abzuführen (Einfuhrumsatzsteuer), oder bei der Ausreise (hier aus I) die dort entrichtete MwSt zurück fordern, und dann Einfuhrumsatzsteuer in D bezahlen. Bei einer Rückreise aus HR (hier auch gefragt): Wurde das Boot nicht dort erworben, kann es keine Forderungen geben. Siehe oben !!! Bei der hier geschilderten Ausfuhr kann es eigentlich keine steuerlichen Probleme mit dem HR-Zoll gegeben haben, denn die haben ja über den Verkäufer ihre Steuern erhalten. Die Slowenen könnten für die Einfuhr in die EU Einfuhrumsatzsteuer haben wollen.....siehe oben !!!
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Manuel LK Göttingen, Südniedersachsen Erstens: ...es kommt anders...und zweitens: Als man denkt ! ![]() |
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