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Smalltalk Alles was wo anderst nicht reinpasst. |
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#1
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@ Dieter
Leider ist eine Verlängerung des Trailers nicht möglich. Den Kontakt zu Ohlmeier hatte ich schon diesbezüglich. Da der Trailer ja erst ein Jahr alt ist sollte eine Umrüstung für die Schweiz eigentlich nicht nötig sein. Der Interessent hofft das er die deutsche Mwst. in der Schweiz erstattet bekommt und dann dort den Trailer mit 7 % Steuern entsprechend verzollen kann.
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Grüße Denny und Hartmut |
#2
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Also wie ich Dir gerade versprochen hatte, habe ich gerade mit einem Freund der Grenzgänger in die Schweiz ist , gesprochen.
erst mal zum Einlesen Um Links zu sehen, bitte registrieren Lt. seiner Aussage sollte es so funktionieren. Wenn Du in die Schweiz als Privatmann verkaufst, kriegst Du die Steuer eh nicht raus, wenn Du nicht vorsteuerberechtigt. d.h. Du verkaufst ganz normal Deinen Trailer.Mit der original Rechnung vom Ohlmayer Wenn der Schweizer den Trailer einführt, kann er die Differenz von Deutschland 19 % zu der Schweizer 7,6 % MwSt geltend machen, und bekommt die vom Schweizer Zoll zurück.Scheint jedoch mit vielen Papieren verbunden zu sein. Sollte jedoch nicht Dein Problem sein, da Du ja davon nicht profitierst. Könnte jedoch sein, das Du für den Schweizer vom dt. Hauptzollamt eine Bestätigung der abgeführten MwSt bringen mußt.Aber wie geschrieben,frag nochmal den OsKj**Oliver.Die Vorgehensweise scheint üblich ![]() Gruss Ralf
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LG Ralf ...anerkannter und geprüfter Treibholzslalomfahrer ![]() |
#3
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Zitat:
Das man deutsche MWST im Ausland vergütet bekommen kann bei gebrauchten Sachen, habe ich noch nie gehört. Da darf sich Dein Interessent keine Hoffnungen machen. Bei neuen Sachen wird ohne deutsche MWST geliefert und fakturiert, und dort mit der niedrigen schweizer MWST einverzollt, das auch nur wenn keine weiteren Einfuhrsteuer bezahlt werden müssen. Auf deutscher Seite ist dann eine Ausfuhrbescheinigung erforderlich. Das ist was ganz anderes als Dein Privatverkauf. Viel Glück bei der Transaktion. ![]() Geändert von DieterM (14.02.2010 um 13:09 Uhr) |
#4
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von keinem Zoll der Welt bekommt man UST besser gesagt Vorsteuer retour.
Es wird so sein: Ausfuhr EU: Wenn der Verkäufer eine Privatperson ist ist die EU Vorsteuer verloren! Bei einem gewerblichen Verkäufer bekommt der Schweizer die Vorsteuer vom Verkäufer retour, wenn er die Ausfuhr belegt. Einfuhr CH: Muss die Mehrwertsteur von 7,6% bezahlen + ev. Zoll. Bei EU Erzeugnissen (Auto, Anhänger ...) fällt kein Zoll, bei Bier sieht es anders aus!!! Beim Zoll bekommt er dann die Verzollungsunterlagen die er für die Anmeldung bzw. Vorführung bei der Motorfahrzeugkontrolle benötigt. Bezüglich der Einfuhr, würde ich mit einer Spedition am Zollamt kurzschließen, die müssen auch einen Haufen Zollpapiere mit Zollnummern etc. ausfüllen - Termin vorher ausmachen.
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Viele Grüße aus dem 4Ländereck (Deutschland/Österreich/Schweiz/Liechtenstein) Jochen Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee) Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren |
#5
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Also da mich dies auch brennend interessiert, habe ich mich ein wenig eingelesen.Muß da meinen Vorschreibern recht geben.Was ich jetzt so rausfiltere aus den Info´s wäre Folgendes.
Um Links zu sehen, bitte registrieren - es wird bei Einfuhr grundsätzlich 2,4 / oder 7,6 % MwSt erhoben + Zollgebühr - es bezieht sich grundsätzlich auf den Wert der Ware ( Rechnung oder geschätzt vom Zoll) - wenn die Rechnung in D ohne MwSt ausgewiesen wird ( Vorsteuerabzugsberechtigt) muß dies fürs dt. Finanzamt durch eine Ausfuhrbestätigung belegt werden - wenn von privat gekauft gilt die Höhe des Kaufvertrags( oder geschätzt vom schweizer Zoll) + 7,6 % + Einfuhrzoll. Fazit IMHO : Dem Schweizer kannst Du nur entgegenkommen , indem die Höhe des Kaufvertrages am unteren Limit angesetzt wird, wobei die Zöllner vom Marktpreis her nachschätzen können. Sollte ich falsch liegen, belehrt mich eines Besseren,ist momentan mein Wissenstand ![]() ![]() ![]()
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LG Ralf ...anerkannter und geprüfter Treibholzslalomfahrer ![]() |
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