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  #14  
Alt 17.08.2010, 19:16
Bernhard
Gast
 
Beiträge: n/a


thball

die sicherungsübereignung ist bankmäßig wenn ich mich richtig erinnere anfechtungsfest nur durch übergabe möglich, diese übergabe kann auch symbolisch stattfinden, z.b. durch anbringen einer gut sichtbaren tafel auf der "sicherungseigentum der xy bank gem sicherungsübereignungsvertrag vom xx.xx.xxx steht.das geht aber meines wissens nur bei unbeweglichen sachen oder aber das sicherungsübereignete wird in ein pfandlager verbracht und dort von einem gewerblichen lagerhalter "bewacht/verwaltet)

die geschiderten besitz/eigentümerverhältnisse sind so wie du schreibst.

um aber zu den booten zu kommen, dort gibts sicher nur eigentumsvorbehalte. weil ja beweglich...
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