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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#1
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Oups
das ist verboten, in diesem Falle wäre die Vignette ungültig! ![]() Und noch ein Hinweis, die SLO-Vignette muß an dem Tag gezwickt werden, wo sie gekauft wurde. Ergo ist das Online-Bestellen vor der Urlaubsfahrt unter Umständen Kontraproduktiv, weil dann die Vignette zum Urlaubsantritt bereits abgelaufen sein könnte. Ich kann wirklich nur jedem Empfehlen, diese gleich bei den österreichischen Mautstationen mitzukaufen, einfach und während der Urlaubsfahrt, also aktuell gezwickt. |
#2
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Zitat:
totaler Quatsch... ich habe im letzten Jahr auch die SLO-Vignette vor der SLO-Grenze gekauft, aber nicht nur die 7-Tage Vignette für die Hinfahrt... sondern auch gleich die für die Rückfahrt, die aber erst knapp 4 Wochen später war. Wo steht das denn geschrieben...? außerdem woran will man denn erkennen wann die gelocht wurde. ![]()
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Gruß FerdiR Seit 01.08.09 - ZAR 53, ab 2016 mit - Suzuki DF140A |
#3
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Ganz einfach, weil die Lochung mit dem Kaufdatum übereinstimmen muß, und dies auf der Rechnung steht, die du vorweisen mußt.
Um Links zu sehen, bitte registrieren Es geht also gar nicht um die Lochung selber, sondern um das Kaufdatum. Das unterscheidet die Slo-Vignette zB von der Österreichischen, dort gilt die Lochung, nicht das Kaufdatum. Zitat:
Also nix Quatsch hoch10, sondern einfach Halbwissen, oder du sprichst halt nur von der 7-Tages Vignette, dann solltest du das auch so erwähnen. Und das mit der Folie ist trotzdem verboten, auch in Österreich! Und ja, die Asfinag- bzw DARS-Beamten kennen das sofort bei einer Kontrolle, die sind ja auch nicht blöd. Und noch so ein Tip für Trixer: ich will mich in Slowenien nicht wegen ein paar Euro mit einem Dars-Beamten herumstreiten, das kann teuer werden, zumal die Beweislast beim KFZ-Lenker liegt, ergo er nachweisen muß, das alles passt. Was willst dann machen, wenn der Dars-Beamte zB sagt, die Vignette sei gefälscht? Soll ja schon mehrmals vorgekommen sein ![]() |
#4
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Zitat:
es ist schon sehr erstaunlich was man "mit lediglich einem Hinweis" für Diskusionen auslösen kann... dennoch, das bestellen einer solchen SLO-Vignette ist nichts anderes als wenn ich sie mir in Österreich oder Slowenien kaufe. Der Mitarbeiter an der Mautstation nimmt aus seinem Stapel eine Vignette die nach meiner Datums-Angabe gelocht wird, ebenso macht es der Mitarbeiter an Bpsw. einer SLO-Tankstellen wo man sie auch kaufen kann. Was ich vorhin schon erwähnt habe, da sind wir nicht die einzigen die sich schon bei der Einreise die 7-Tages Vignette für die Hinfahrt und gleichzeitig eine 7-Tages Vignette für die Rückfahrt... die aber erst einige Wochen später ist ausstellen lassen. Egal ob das jetzt in Österreich oder Slowenien ist. Nichts anderes ist es wenn man sich die Vignetten zuschicken läßt, ich bekomme die Vignetten mit dem von mir genannten Datum nebst Rechnung... wenn das nicht erlaubt bzw. verboten wäre Glaube ich kaum das so ein Laden (der sehr bekannt zu sein scheint) die Vignetten verkaufen würde. Es dürfte ja Wohl auch klar sein (zumindest in meinem Fall, denn wir haben auch nicht mehr lange bis wir fahren) das man sich die Vignetten nicht schon zu Beginn des Jahres zusenden läßt wenn er vor hat im September in Urlaub zu fahren. Außerdem dürfte Wohl für die meisten ausschließlich nur die 7-Tages Vignette infrage kommen die für ca. 3-4 Wochen nach HR fahren, außer bei denen die sich gleich eine Jahres-Vignette kaufen. Dies trifft aber wie ich mich erkundigt habe auch für die Monats und Jahresvignette zu. Was die Folie angeht die ich darunter mache , da mach dir mal keine Sorgen... ist ja übrigens überall nachzulesen wie sie aufgeklebt und gehandhabt werden muß, das Risiko gehe ich ein. Nach jetziger Einschätzung als ich vorgestern die Vignetten für Österreich drauf gemacht habe und mit den noch alten Slowenischen (auf meiner Scheibe vorhandenen) verglichen habe, sieht man es so gut wie nicht, da muß man schon sehr genau hinschauen. So... und abschließend sei gesagt.. ich wollte mit meinem Hinweis keine Ellenlangen Diskusionen über Für und Wieder auslösen, sondern lediglich den Hinweis geben das die Möglichkeit besteht diese sich auch zusenden zu lassen, was ich zum Beispiel NICHT wußte. Aber ich könnte mir vorstellen das es nicht mehr lange dauern wird und man bekommt sie so wie die für Österreich auch beim ADAC... dann werden die 7 und 30 Tage Vignetten ebenso wie die Jahres-Vignette aber auch vorgelocht.
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Gruß FerdiR Seit 01.08.09 - ZAR 53, ab 2016 mit - Suzuki DF140A |
#5
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Hallo Ferdi, dies löst nur dahingehend eine Diskussion aus als deine Darstellung falsch ist.
1. ist es in Österreich nicht erlaubt die Autobahnvignette wo anders als direkt auf die Scheibe (sprich die erwähnte Folie, so schlau waren wir auch schon geht aber bei einer Kontrolle mächtig in die Hose und kostet Geld) anzubringen. 2. Die Vignette darf nicht vorgestempelt werden, darum ist ja auch die Rechnung derer mitzuführen. Wird vielleicht in Österreich kulanter behandelt, aber in Slowenien sicher nicht. Zitat:
Zitat:
lg Reini
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Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gern behalten.
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#6
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Mann, wenn es nicht so spät wär würd ich noch ein Bier und Chips holen.
Lasst ihn doch in seinem Glauben. Wenn er den Rat nicht annehmen möchte.... ...dann muß er eben löhnen, wenn die Kelle kommt. Es ist überall bekannt und steht sogar auf den Vignetten drauf: Nur mit Kaufnachweis gültig. Und bei den AT-Vignetten auch die Trägerfolie mit dem Anhang aufheben. Für SLO eben auch noch den Kaufbeleg. Er ist halt Beratungsresistent. Eigentlich wollt ich noch einen Satz schreiben, aber ich hab jetzt keinen Bock mehr !
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Manuel LK Göttingen, Südniedersachsen Erstens: ...es kommt anders...und zweitens: Als man denkt ! ![]() |
#7
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... trotzdem ist der Tipp mit der Firma nicht schlecht!
![]() Zudem kann man bei der Firma ein Versanddatum vor bestimmen. Damit dürfte das Thema Kaufdatum / Lochdatum seitens der Firma erledigt sein. Nur von Folie oder Vaseline würde ich absolut abraten. Das Risiko wäre mir zu groß und bei einer Kontrolle zu teuer (Urkundenfälschung). Wir haben hier an der Grenze oft Kontrollen und man sollte die Asfinag nicht unterschätzen. ![]() By the way noch ein Hinweis zu Glasbruch (habe ich leider öfters). Man bekommt relativ leicht wieder eine neue Vignette (auch ohne Kaufnachweis). Man benötigt nur eine Originalrechnung und Bestätigung über den Austausch der Frontscheibe. A verlangt dafür Gebühren! In der Schweiz macht der Zoll das ganze kostenlos. Das alte Pickerl dabei nicht vergessen. Noch eine kleine Ergänzung: Man kann die Vignetten auch per Post anfordern (Austausch). In A funktionierte es bei mir wunderbar, in CH leider gar nicht. Habe es vorsichtshalber im November getestet (Vignette gilt bis Ende Januar) wo es nicht so schlimm war, denn ab Dezember gilt ja die Neue.
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Viele Grüße vom Bodensee Tom Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee) Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich! ![]() Geändert von thball (20.08.2010 um 06:22 Uhr) |
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