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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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Mal zur Info:
Kl 3 (alt) umfasst Kraftfahrzeuge mit einem zGG bis 7, 5 to und 1-Achsige Anhänger (Achsabstand weniger als 1 Meter). im Umtausch wird das dann BE - KFZ- 3,5 to + Anhänger (d.h. auch Mehrachsige anhänger) C1E - KFZ - 7,5 to + Anhänger (aber nur bis 12 to zulässiges Zuggewicht) und auf Antrag CE mit Einschränkung Zugfahrzeug 7,5 to + 11 to 1-Achsanhänger nur der CE ist bislang auf 50 Jahre befristet. der C1E gilt weiter... und der mehrachsige Anhänger (Achsabstand über 1 M) ist nur mit einem Scheckkartenführerschein erlaubt. Gruß Marcus |
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